3.6.2025 | Pressemeldung

Bei Versorgung älterer Menschen bestehende Strukturen und Expertise nutzen

Die SPD-Fraktion in Baden-Württemberg hat am 28. Mai ihren Gesetzentwurf zur Etablierung „mobiler Gemeindeschwestern plus“ im Bundesland vorgestellt. Ihr Ziel ist es, bei Menschen ab 80 Jahren durch präventive Hausbesuche frühzeitig für Beratung und Unterstützung zu sorgen, Einsamkeit entgegenwirken und gleichzeitig die bestehende Pflegeinfrastruktur zu entlasten.

„Mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel begrüßen wir innovative Vorschläge, die auf eine Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ausgerichtet sind“, erklärt dazu Patricia Ley vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf). Allerdings verweist sie auch auf gravierende strukturelle Schwächen des Entwurfs, die zu relevanten Versorgungsproblemen führen können.

So werden bestehende Berufsgruppen ignoriert. „Bereits etablierte Berufsprofile wie die Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis, die Nicht-ärztliche Praxisassistenz, Primary Care Manager oder Physician Assistants werden im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Diese Berufsgruppen arbeiten erfolgreich an zentralen Schnittstellen der Versorgung und dürfen nicht durch neue Strukturen verdrängt werden. So wird von vornherein die starke Arbeitsmarktrelevanz der verschiedenen Gesundheitsberufe eingeschränkt“, fährt die vmf-Vizepräsidentin fort.

Zudem würden im Gesetzentwurf weder Haus- und Fachärzte noch Gesundheitsberufe ausreichend erwähnt oder strukturell eingebunden. Das gefährde die Versorgungsqualität. Die bei der Vorstellung des Entwurfs ins Spiel gebrachte Übernahme von Disease-Management-Programmen sieht sie als gefährliche Ausweitung der Aufgaben. „Solche Aufgaben müssen interprofessionell organisiert bleiben und dürfen nicht einer Berufsgruppe allein zugeordnet werden“, stellt Patricia Ley fest und fordert eine gesetzliche Verankerung patientenzentrierter, digital unterstützter Fallbesprechungen.
Zu überlegen sei zudem, ob die Betreuung nicht weit vor dem 80. Lebensjahr starten sollte, um dem präventiven Anspruch des Gesetzes gerecht zu werden.

Schließlich gehe es auch darum, mit klaren Begrifflichkeiten zu arbeiten: Die Bezeichnungen mobile Gemeindeschwester Plus und Fachkraft Gemeindeschwester Plus werden im Gesetz nicht einheitlich definiert. In der Abschlussvorstellung wurde zudem der Begriff CHN (Community Health Nurse) präsentiert. Das führt zu rechtlichen und praktischen Unklarheiten.

„Als Interessenvertretung der Praxismitarbeitenden steht der vmf mit seiner Expertise als konstruktiver Partner zur Verfügung – nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene. Wir sind an der Weiterentwicklung tragfähiger Versorgungsstrukturen, die auf bestehendem Know-how aufbauen und echte Kooperation ermöglichen, sehr interessiert und fordern die Politik auf, vor der Entwicklung neuer Gesetze mit allen Betreffenden zu sprechen.“

Download: Positionierung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. zum Gesetzentwurf zur Einführung der „mobilen Gemeindeschwester Plus“ in Baden-Württemberg

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