17.3.2025 | aktuelle Meldung

Fundierte Qualifikation ist auch für Quereinstieg notwendig

In einer Stellungnahme verweist Patricia Ley, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), darauf, dass Quereinsteiger*innen zunehmend in den Berufen MFA und ZFA eine Rolle spielen. Um die dabei übertragenen Tätigkeiten fehlerfrei und sicher ausführen zu können sei es jedoch notwendig, die Kompetenzen der Quereinsteiger*innen zu erweitern.

Anlass ist die Veröffentlichung einer Meldung des PKV-Instituts auf ZWP-online mit dem Titel "MFA und ZFA sind beliebte Berufe für den Quereinstieg", die um den Hinweis ergänzt wurde, dass der Beitrag nicht die Meinung der Redaktion widerspiegele. Einige Berufsangehörige hatten sich beim vmf mit Bezug auf diesen Bericht gemeldet.

Kritisch sieht Patricia Ley die Aussage, dass Verwaltungsaufgaben von MFA und ZFA als "nebenbei" dargestellt werden. Patricia Ley: "Die Verwaltungsaufgaben einschließlich der ärztlichen und zahnärztlichen Abrechnung sind keineswegs Aufgaben, die lediglich 'nebenbei' erledigt werden könnten. Sie gehören vielmehr zu den zentralen Aufgabenbereichen von MFA und ZFA, die in der Ausbildungsordnung klar definiert sind. Es handelt sich also nicht um zusätzliche Belastungen, die zufällig auftreten, sondern um integrale Bestandteile beider Berufe, die genauso wie die medizinische Assistenz von zentraler Bedeutung sind. Hier gibt es gewiss Zeitpunkte, in denen eine Mehrbelastung entsteht, doch gehört es auch zum Berufsbild der MFA und ZFA, hier entgegenzuwirken. Dies wird ebenfalls in der Berufsausbildung gelehrt." Ebenso seien gesetzliche Änderungen fester Bestandteil des Berufsalltags und der Verantwortung, die mit der Tätigkeit als MFA oder ZFA verbunden ist.

Die Learning-by-Doing-Methode sei für komplexe Aufgaben nicht geeignet. "Eine strukturierte Einarbeitung ist unerlässlich, um Fehler zu vermeiden, die nicht nur zu gesundheitlichen Risiken für die Patient*innen führen, sondern auch wirtschaftliche Schäden für die Einrichtung verursachen könnten. Eine strukturierte Einarbeitung sollte sich an der Ausbildungsordnung orientieren und dazu dienen, Quereinsteiger*innen als neue Mitarbeitende in den Arbeitsalltag zu integrieren, ohne dass ihre Handlungen eine Gefahr darstellen. Der Ansatz, sie nach einer kurzen Einweisung (Vorführen, Arbeitsanweisung / Prozessbeschreibung) einfach loslegen zu lassen, ist aus unserer Sicht gefährlich und nicht ausreichend. Auch die Bereitstellung von Ansprechpartner*innen und das bloße Aktualisieren von Prozessanweisungen im Rahmen des Qualitätsmanagements reichen nicht aus. Hier gilt es, einen Kompetenzaufbau, wie er in der Bildung üblich ist, zu fördern. Angefangen von der Wissenskompetenz, zur Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und dann erst zur Handlungskompetenz", so die Bildungsexpertin weiter.

Schließlich verweist sie darauf, dass klar zwischen einer Aufgabenzuteilung und einer Delegation unterschieden werden müsse. "Eine zugewiesene Aufgabe resultiert aus den Tätigkeitsfeldern der Ausbildungsordnung und umfasst Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung / Umschulung und der festgelegten Kompetenzen der MFA und ZFA liegen. Eine Delegation hingegen betrifft Tätigkeiten, die über das hinausgehen, was in der Ausbildungsordnung festgelegt ist, wie etwa Blutentnahmen, subkutane Injektionen oder die Aufbereitung von Medizinprodukten. Eine Delegation ist bei Quereinsteigern ohne formale und materielle Qualifikationen ausgeschlossen. Daher bedarf es einer klaren Stellenbeschreibung und einer Definition der Tätigkeitsfelder, die ausschließlich Aufgaben umfassen sollten, die in der Ausbildungsordnung für MFA und ZFA vorgesehen sind und ein geringes Gefährdungs- und Schadenpotenzial aufweisen."

Als Berufsverband plädiert der vmf für ein Einarbeitungskonzept, das klare, vorab definierte Kompetenzen erfordert, ähnlich einer strukturierten Ausbildung mit einem entsprechenden Ausbildungsplan. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit zur Umschulung genutzt werden, bei der Quereinsteiger*innen fundiertes Fachwissen erwerben und im Anschluss eine Prüfung bei der Ärzte- oder Zahnärztekammer ablegen können. Dies würde nicht nur der Arbeitgeberseite mehr Sicherheit bieten, sondern auch den betroffenen Personen. Ein solcher Abschluss würde zudem die Wertigkeit ihrer Arbeit erhöhen, da er den Anspruch auf eine gerechte Entlohnung gemäß Tarifvertrag mit sich brächte. Aktuell sind Quereinsteiger*innen lediglich dem Mindestlohn ausgesetzt, was die Anerkennung ihrer Leistung in keiner Weise widerspiegelt.

Darüber hinaus stelle die externe Prüfung von Quereinsteiger*innen durch eine Kammer eine weitere Option dar, um eine fundierte Qualifikation zu erlangen. "Wir empfehlen daher, die Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Ärzte- oder Zahnärztekammer zu suchen, um in diesen anspruchsvollen und wertvollen Berufen einen Abschluss zu erlangen, der sowohl die Qualität der Arbeit als auch die Anerkennung der erbrachten Leistungen sicherstellt", fasst Patricia Ley zusammen.

Die Meldung wurde aktualisiert am 17.03.2025, 16:41 Uhr

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