17.2.2025 | Pressemeldung

Bundesweiter TFA-Streik: Kundgebung auch in Dresden

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) hat die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA), Auszubildenden und Beschäftigten in Tierarztpraxen und Tierkliniken am 21. Februar 2025 von 0:00 bis 24:00 Uhr zu einem ganztägigen bundesweiten Streik aufgerufen.

Die zentrale Streikkundgebung findet in Bielefeld statt. Neben zusätzlichen Demonstrationen in Frankfurt am Main, Lüneburg, Oldenburg (Oldb) und Stuttgart ist eine weitere am 21. Februar ab 12 Uhr in Dresden auf dem Neumarkt geplant.

TFA können sich auf www.vmf-online.de/tfastreik für den Streik registrieren und für die Kundgebungen anmelden.

Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf erklärt: „Unsere Forderungen nach höheren Gehältern und Ausbildungsvergütungen, nach guten Aufstiegschancen sowie verbesserten Arbeitsbedingungen, insbesondere bei der Rufbereitschaft und im Bereitschaftsdienst, sind mehr als berechtigt. Die Tarifgehälter für TFA beginnen seit Oktober 2022 in den ersten beiden Berufsjahren mit einem Bruttostundenlohn von 14,01 Euro und die Karrieremöglichkeiten sind sehr übersichtlich. Das ist nicht nur unattraktiv für diejenigen, die bereits jahrelang im Beruf tätig sind, sondern auch für den Berufsnachwuchs. Viele nutzen die Ausbildung nur als Zwischenstation, weil sie mit diesen Gehältern und Perspektiven für sich keine Zukunft sehen. Auch der Arbeitgeberseite müsste klar sein, dass dieses Vorgehen mehr als unrentabel für die ganze Branche ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns jetzt für mehr Anerkennung und Wertschätzung dieses Berufsstandes einsetzen.“

vmf-Präsidentin Hannelore König verweist darauf, dass das Streikrecht ein in Artikel 9 des Grundgesetzes garantiertes Grundrecht ist. „Wenn die Arbeitgeberseite den Beschäftigten bei Streikbeteiligung mit Kündigungen droht, dann ist der Zusammenhalt aller umso wichtiger.“ Sie erinnert an das Maßregelungsverbot laut § 612 a BGB, das Sanktionen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Streikteilnahme stehen, verbietet, und zitiert: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“ Jedem vmf-Mitglied steht ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft die verbandseigene Rechtsberatung zur Seite.

Beide erneuern die Bereitschaft der vmf-Tarifkommission, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Dies setze aber Antworten auf die offenen Fragen und ein offizielles Angebot des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) als Tarifpartner voraus, das über die Einladung zu einem Gespräch hinausgeht.

Bezüglich der Sicherheitslage ist die vmf-Streikleitung im Austausch mit den zuständigen Behörden und der Polizei an allen Kundgebungsorten.

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