21.1.2025 | Pressemeldung

Finanzierung der MFA-Leistungen im haus- und fachärztlichen Bereich sichern

Verband medizinischer Fachberufe e.V. zum voraussichtlichen Ende der Budgets im hausärztlichen Bereich

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) blickt vorsichtig optimistisch auf die Ankündigung der ehemaligen Ampel-Parteien, die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung doch noch vor den Neuwahlen zu verabschieden.

vmf-Präsidentin Hannelore König merkt an: „Noch ist es nicht beschlossen und an Wahlversprechen und Vereinbarungen in Koalitionsverträgen glauben wir erst, wenn sie tatsächlich umgesetzt sind. Aber wenn die in den hausärztlichen Praxen erbrachten Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, dann sollte sich das auch in den MFA-Gehältern widerspiegeln.“

Als Tarifpartner verhandele der vmf jedoch für insgesamt ca. 340.000 Medizinische Fachangestellte (MFA), die nicht nur in hausärztlichen, sondern auch in fachärztlichen Praxen mit ihren Leistungen die ambulante Versorgung sicherten. Ohne sie müssten Leistungen bei der Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten eingeschränkt, Sprechzeiten reduziert oder Praxen geschlossen werden.
„Unser Tarifvertrag macht keinen Unterschied zwischen dem hausärztlichen und dem fachärztlichen Bereich, sondern differenziert nach Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der MFA sowie nach übertragener Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben“, erklärt Hannelore König und verweist darauf, dass für alle von den MFA erbrachten Leistungen die Finanzierung gesichert werden müsse.

„Gute Patientenversorgung funktioniert nur mit guten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Gebührenordnungen und Vergütungen in der medizinischen Versorgung müssen die Leistungen der MFA in den Praxisteams stärker abbilden und die aktuelle Entwicklung bei den Personalkosten adäquat und zeitnah berücksichtigen. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit im Arbeitsmarkt gesichert werden. Die entsprechenden Empfehlungen des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie Vergütungsanreize, müssen deshalb zeitnah umgesetzt werden.“

Doch derzeit werden immer noch verwaltende Berufe mit vergleichbarer Ausbildung im Gesundheitswesen besser bezahlt als MFA, die direkt in die Versorgung eingebunden sind. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdienten MFA 2023 in Vollzeit ein mittleres Bruttomonatsentgelt von 2.899 Euro und damit 52 Prozent weniger als Sozialversicherungsfachangestellte in der allgemeinen Krankenversicherung.

„Um die Lohnlücke zu schließen, braucht es mehr Tarifverbindlichkeit, damit das Lohnabstandsgebot zum gesetzlichen Mindestlohn gewahrt bleibt. Instrumente, wie Erleichterungen bei der Beantragung von Allgemeinverbindlichkeit durch nur einen Tarifpartner, Branchenmindestlöhne wie in der Pflegebranche und gesetzliche Regelungen zur Tariftreue, verknüpft mit einer direkten und vollständigen Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen, sollten auch in unseren Berufen Anwendung finden“, ergänzt die vmf-Präsidentin.

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