20.11.2024 | Pressemeldung

Tarifrunde für Zahnmedizinische Fachangestellte beginnt

Heute starten in Frankfurt am Main die Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Tarifpartner sind die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf).

Für ZFA gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag. Verhandelt wird nur mit Vertreter*innen aus Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe. Dennoch bildet der Tarifvertrag auch außerhalb dieser Kammerbereiche eine wichtige Grundlage für die Gehälter von ZFA.

vmf-Präsidentin Hannelore König erklärt zum Stimmungsbild unter den Berufsangehörigen: „Bei unserer jüngsten Online-Umfrage erklärten 65 Prozent der rund 1.300 teilnehmenden ZFA, dass sie mit ihrem Gehalt unzufrieden (45 Prozent) bzw. sehr unzufrieden (20 Prozent) sind. Das ist sehr nachvollziehbar: Laut Bundesagentur für Arbeit betrug das Mediangehalt für vollzeitbeschäftigte ZFA im Jahr 2023 gerade 2.521 Euro. Damit liegen ZFA nach dreijähriger Ausbildung noch unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie. Diese wird bei 60 Prozent des Medianlohns, 2023 also bei 2.530 Euro angesetzt. Für uns als Tarifpartner gilt es deshalb, ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen, um ein deutliches Zeichen gegen den immer heftiger werdenden Fachkräftemangel in diesem Beruf zu setzen. Nur so können wir die Situation aller Beschäftigten in den Zahnarztpraxen verbessern und die Attraktivität des Berufs erhöhen. Wir verhandeln zwar nur mit Vertreterinnen und Vertretern aus fünf Kammerbereichen. Unsere Umfragen haben aber gezeigt, dass unser Tarifvertrag bundesweit beachtet wird. So gaben im Oktober/November 2024 rund 58 Prozent an, dass sie mindestens nach Tarif bezahlt werden. Das heißt aber auch, dass mehr als 40 unter Tarif arbeiten müssen. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.“

Die Tarifkommission des vmf sieht sich in diesem Ziel von der Zahnärzteschaft bestätigt. In der Münsteraner Erklärung hatte der Vorstand der BZÄK erklärt, „dass es nicht nur eines allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Umsteuerns bedarf, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu bestehen, sondern auch spezifischer praxisbezogener Maßnahmen, um hier zu spürbaren Verbesserungen zu kommen. Hierzu gehören zunächst die klassischen (tarifpolitischen) Maßnahmen, wie angemessene Gehälter, flexiblere Arbeitszeiten sowie eine verstärkte Einbindung in Strategie- und Entscheidungsprozesse der Zahnarztpraxis."

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