13.10.2023 | Pressemeldung

ZFA-Mitglieder werden zum Tarifergebnis befragt

Bis Anfang November werden die ZFA-Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) befragt, ob sie das erzielte Tarifergebnis annehmen oder ablehnen. Damit geht die Gewerkschaft erstmals in ihrer jüngeren Geschichte den Weg des Mitgliederentscheids.

Hannelore König, vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen, erklärt dazu: „Vor der zweiten Verhandlungsrunde hat uns die Arbeitgeberseite AAZ ein leicht verbessertes Angebot vorgelegt, das wir in den Gesprächen am 5. Oktober in Hannover nochmals anpassen konnten. Auf dem Tisch liegt jetzt eine Steigerung des Bruttostundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe im 1. bis 3. Berufsjahr um 0,87 Euro auf 14,01 Euro. Für Vollzeitbeschäftigte in der ersten Tätigkeitsgruppe wäre damit eine Erhöhung der monatlichen tariflichen Vergütung um brutto 147 Euro verbunden. Zudem wurde bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen eine durchschnittliche Erhöhung um rund fünf Prozent vereinbart. Die AAZ hat dieses Ergebnis als oberste Schmerzgrenze bezeichnet. Wir nutzen die Form des Mitgliedervotums, weil die Tarifkommission mit diesem Ergebnis nicht zufrieden ist“.

Sylvia Gabel betont als vmf-Referatsleitung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten: „Uns ist bewusst, dass es aufgrund der wieder eingeführten Budgetierung zu erheblichen Rückforderungen bei den zahnärztlichen Honoraren kommen kann.

Wir hatten eine Erhöhung des Stundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe von 2,50 Euro gefordert, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren und im Fachkräftemangel ein deutliches Zeichen zu setzen. Die ZFA liegen in der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit zusammen mit den Pflegefachkräften auf dem ersten Platz. Wir hätten uns daher ein besseres Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen in den zahnärztlichen Praxen gewünscht, deren qualifizierte Arbeit im Praxisalltag jedem Arbeitgeber mehr wert sein sollte. Die Entscheidung unserer Mitglieder werden wir als Tarifkommission selbstverständlich mittragen.“

Die Erklärungsfrist endet am 14. November um 12.00 Uhr. Wenn keine der beiden Seiten dem Ergebnis bis dahin widersprochen hat, tritt der neue Gehaltstarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft. Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen würde ab Januar gelten. Für beide Tarifverträge wurde die Laufzeit bis Ende 2024 geplant.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

17.10.2025 17:30 - 19:30 Uhr
23843 Bad Oldesloe
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen - was steckt dahinter?
Termin anzeigen
22.10.2025 15:00 - 17:00 Uhr
26125 Oldenburg
Resilienz - Die innere Kraftquelle für den Arbeitsalltag
Termin anzeigen
22.10.2025 17:30 - 19:30 Uhr
71065 Sindelfingen
Innovative Wundversorgung: Einfach & wirksam – für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
22.10.2025 18:00 - 19:30 Uhr
Online-Fortbildung
Wer, wann, wie oft? Praktische Tipps rund ums Impfen
Termin anzeigen
25.10.2025 10:00 - 13:00 Uhr
38446 Wolfsburg
Kommunikation in schwierigen Situationen
Termin anzeigen
29.10.2025 17:00 - 19:00 Uhr
04758 Oschatz
MFA-Stammtisch
Termin anzeigen
29.10.2025 19:00 - 21:00 Uhr
92272 Freudenberg / OT Paulsdorf
Hörminderung, Tinnitus und Demenz – häufige Erkrankungen und wie sie zusammenhängen
Termin anzeigen
05.11. - 08.11.2025
12057 Berlin
DVG-Vet-Congress 2025
Termin anzeigen