25.9.2020 | aktuelle Meldung

Rechtzeitig an Zahnarzttermin denken

Zum Tag der Zahngesundheit erinnert Sylvia Gabel, Referatsleiterin für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) im Verband medizinischer Fachberufe e.V., daran, dass die Mundgesundheit auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht vergessen werden darf.

„Wer seinen Kontrolltermin bisher verschoben hat, sollte sich rechtzeitig um einen Zahnarzttermin kümmern“, so die Zahnmedizinische Fachassistentin. „Nach wie vor ist der jährliche Stempel im Bonusheft für gesetzlich Krankenversicherte eine Voraussetzung, um den Anspruch auf erhöhte Festzuschüsse bei Zahnersatz zu behalten.“

Mit Blick auf das Terminmanagement in den Zahnarztpraxen, rät sie den Patient*innen, nicht bis zum Dezember zu warten. „Setzen Sie sich schon jetzt mit Ihrer Praxis in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Denn bisherige Erklärungen zur Teilnahme an einem Recall-System sind möglicherweise ungültig, wenn Patient*innen selbst Termine abgesagt haben. Das gilt auch für die Professionelle Zahnreinigung.“

Die Sorge um ein erhöhtes Infektionsrisiko sei zwar verständlich, so Sylvia Gabel weiter, sie könne die Patient*innen aber beruhigen. „Für die Zahnmedizinischen Fachangestellten spielt Hygiene bereits in der Ausbildung eine große Rolle. Sie dient sowohl dem Schutz der Patient*innen als auch dem des Personals. Die ZFA am Telefon weist Sie gern auf die Hygienevorschriften hin, die in den vergangenen Monaten nochmals erhöht wurden: Abstand der Patient*innen bei der Anmeldung und im Wartezimmer, Mund-Nasen-Schutz im Patientengespräch, zusätzliche Gesichtsvisiere bei der Assistenz zahnärztlicher Behandlungen, effektive Absaugvorrichtungen, stärkere Schutzmasken bei der Professionellen Zahnreinigung und weitere Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz haben die Praxisteams umgesetzt. Zudem wurde von wissenschaftlichen Gremien eine S1-Leitlinine erarbeitet, die Empfehlungen gibt, um die Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern zu reduzieren.“

Zur Leitlinie "Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern"

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