26.3.2020 | aktuelle Meldung
Zu den Hintergründen erklärt das RKI: "Ist die adäquate Versorgung der Patienten durch Personalengpässe nicht mehr möglich, kann es notwendig sein, die bestehenden Empfehlungen zum Umgang von Kontaktpersonen für medizinisches Personal anzupassen."
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. weist dringend darauf hin, dass diese Optionen nur für den Fall des relevanten Personalmangels gelten und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden sollten. Die unter III. aufgeführten ergänzenden Grundsätze der medizinischen Versorgung in der aktuellen Situation für medizinisches Personal höheren Alters und mit Grunderkrankungen sind zu beachten. Diese Anpassungen bedeuten nicht, den Gesundheitsschutz von MFA und ZFA zu reduzieren.
"Es ist nicht die Zeit, einzelne Berufsgruppen gegeneinander abzuwägen", erklärt dazu Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. "Aber es ist dringend notwendig, darauf hinzuweisen, dass von diesen Regelungen auch die mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten betroffen sind. Als Beschäftigte in der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung stehen sie derzeit direkt an erster Front. Sie müssen Patienten beruhigen, koordinieren, betreuen und sind dabei täglich einem extrem hohen Risiko ausgesetzt, denn nach derzeitigem Stand hat das Virus SARS-CoV-2 seine höchste Infektionslast, bevor erste Symptome sichtbar werden. Wir fordern deshalb von den Patienten, der Öffentlichkeit und der Politik den Wert dieser Berufsangehörigen ebenso zu schätzen, wie sie es bei anderen tun! Denn Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte halten an der Seite der Ärzte und Zahnärzte die notwendige ambulante medizinische Versorgung in den Praxen aufrecht."
RKI veröffentlicht Optionen für den Einsatz bei relevantem Personalmangel
Das RKI hat neue Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel veröffentlicht. Die detaillierten Handlungsanweisungen stehen auf den RKI-Seiten.Zu den Hintergründen erklärt das RKI: "Ist die adäquate Versorgung der Patienten durch Personalengpässe nicht mehr möglich, kann es notwendig sein, die bestehenden Empfehlungen zum Umgang von Kontaktpersonen für medizinisches Personal anzupassen."
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. weist dringend darauf hin, dass diese Optionen nur für den Fall des relevanten Personalmangels gelten und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden sollten. Die unter III. aufgeführten ergänzenden Grundsätze der medizinischen Versorgung in der aktuellen Situation für medizinisches Personal höheren Alters und mit Grunderkrankungen sind zu beachten. Diese Anpassungen bedeuten nicht, den Gesundheitsschutz von MFA und ZFA zu reduzieren.
"Es ist nicht die Zeit, einzelne Berufsgruppen gegeneinander abzuwägen", erklärt dazu Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. "Aber es ist dringend notwendig, darauf hinzuweisen, dass von diesen Regelungen auch die mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten betroffen sind. Als Beschäftigte in der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung stehen sie derzeit direkt an erster Front. Sie müssen Patienten beruhigen, koordinieren, betreuen und sind dabei täglich einem extrem hohen Risiko ausgesetzt, denn nach derzeitigem Stand hat das Virus SARS-CoV-2 seine höchste Infektionslast, bevor erste Symptome sichtbar werden. Wir fordern deshalb von den Patienten, der Öffentlichkeit und der Politik den Wert dieser Berufsangehörigen ebenso zu schätzen, wie sie es bei anderen tun! Denn Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte halten an der Seite der Ärzte und Zahnärzte die notwendige ambulante medizinische Versorgung in den Praxen aufrecht."