17.3.2020 | aktuelle Meldung
"Zahnarztpraxen haben einen medizinischen Versorgungsauftrag. Wir erachten daher die zahnärztliche Praxis als systemrelevant. Die Zahnärztekammern der Länder sind im Austausch mit den Krisenstäben auf Landesebene und setzen sich für Notfallbetreuung auch für die Kinder von in Zahnarztpraxen beschäftigten Eltern ein.
Wir bitten aber auch alle betroffenen Familien und Praxen, pragmatische Lösungen zu finden, wo eine Notfallbetreuung nicht möglich ist. Vorrangig ist die Eindämmung des Virus und die Sicherstellung der Behandlung von Infizierten und Risikogruppen."
Die Bundestierärztekammer hat auf Ihrer Website folgenden Hinweis veröffentlicht:
"In Deutschland ist noch nicht offiziell geklärt, ob Tierarztpraxen zu den systemrelevanten Einrichtungen zählen und damit geöffnet bleiben dürfen. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands liegt diese Frage ebenso wie die Entscheidung zum 'Shut-down' bei den Ländern. Anfragen der einzelnen Landes-/Tierärztekammern an die zuständigen Ministerien sind gestellt.
Die BTK teilt die Meinung der Österreichischen Tierärztekammer, dass Tierärzte in der medizinischen (Grund-)Versorgung von Tieren sowie in der Lebensmittelproduktion und Hygiene eine ganz entscheidende Rolle spielen.
In Frankreich wurden Kategorien von veterinärmedizinischen Tätigkeiten, die fortgesetzt werden können oder verschoben werden sollten, herausgeben. Sobald es etwas Ähnliches in Deutschland gibt, werden Sie hier informiert."
(Quelle: www.bundestieraerztekammer.de, Stand: 17.03.2020)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wo auch immer Sie in der aktuellen Krise Ihre Arbeit erledigen - wir möchten Ihnen dafür danken. Es ist wichtig, dass alle jetzt Verantwortung übernehmen und somit dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen und den Betroffenen zu helfen.
Zur Systemrelevanz von Zahnarzt- und Tierarztpraxen
Wir haben bei der Bundeszahnärztekammer nachgefragt, wie es mit der Systemrelevanz von Zahnarztpraxen aussieht. Dazu erhielten wir folgende Antwort:"Zahnarztpraxen haben einen medizinischen Versorgungsauftrag. Wir erachten daher die zahnärztliche Praxis als systemrelevant. Die Zahnärztekammern der Länder sind im Austausch mit den Krisenstäben auf Landesebene und setzen sich für Notfallbetreuung auch für die Kinder von in Zahnarztpraxen beschäftigten Eltern ein.
Wir bitten aber auch alle betroffenen Familien und Praxen, pragmatische Lösungen zu finden, wo eine Notfallbetreuung nicht möglich ist. Vorrangig ist die Eindämmung des Virus und die Sicherstellung der Behandlung von Infizierten und Risikogruppen."
Die Bundestierärztekammer hat auf Ihrer Website folgenden Hinweis veröffentlicht:
"In Deutschland ist noch nicht offiziell geklärt, ob Tierarztpraxen zu den systemrelevanten Einrichtungen zählen und damit geöffnet bleiben dürfen. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands liegt diese Frage ebenso wie die Entscheidung zum 'Shut-down' bei den Ländern. Anfragen der einzelnen Landes-/Tierärztekammern an die zuständigen Ministerien sind gestellt.
Die BTK teilt die Meinung der Österreichischen Tierärztekammer, dass Tierärzte in der medizinischen (Grund-)Versorgung von Tieren sowie in der Lebensmittelproduktion und Hygiene eine ganz entscheidende Rolle spielen.
In Frankreich wurden Kategorien von veterinärmedizinischen Tätigkeiten, die fortgesetzt werden können oder verschoben werden sollten, herausgeben. Sobald es etwas Ähnliches in Deutschland gibt, werden Sie hier informiert."
(Quelle: www.bundestieraerztekammer.de, Stand: 17.03.2020)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wo auch immer Sie in der aktuellen Krise Ihre Arbeit erledigen - wir möchten Ihnen dafür danken. Es ist wichtig, dass alle jetzt Verantwortung übernehmen und somit dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen und den Betroffenen zu helfen.