4.3.2020 | aktuelle Meldung

Corona – was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Die Rechtsabteilung informiert

1. Muss ich angeordnete Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers befolgen?

Der Arbeitgeber darf sein Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausüben, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So ist er zum Beispiel berechtigt, das Tragen eines Mundschutzes sowie regelmäßiges Händewaschen anzuordnen. Bei Existenz eines Betriebs- oder Personalrates ist dieser bei solchen Maßnahmen zu beteiligen.

2. Was muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich die Vermutung habe, mich mit Corona infiziert zu haben?

Bei hochansteckenden Krankheiten, wie dem Corona-Virus, ergibt sich aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflichten auch eine Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, um diesen in die Lage zu versetzen, weitere Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter/innen und gegebenenfalls Patientinnen und Patienten ergreifen zu können. Bei einer festgestellten Ansteckung gilt die Offenbarungspflicht daher ebenfalls.

3. Erhalte ich weiter Gehalt, wenn ich unter Quarantäne stehe?

Wird ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin durch die zuständigen Behörden unter Quarantäne gestellt oder erhält ein Beschäftigungsverbot, so greift eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 56 Abs. 1 IfSG ist durch das zuständige Gesundheitsamt eine Entschädigung zu zahlen. Diese wird in den ersten sechs Wochen in Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls gewährt und ab der siebten Woche in Höhe des Krankengeldes. Die Auszahlung nimmt der Arbeitgeber vor, der dann eine Erstattung vom Gesundheitsamt erhält.

Sind Sie dagegen mit Symptomen erkrankt, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Ihr Arbeitgeber ist – wie in anderen Fällen der Erkrankung auch – zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dauert die Erkrankung länger als 6 Wochen, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, wenn die übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

27.02.2026 17:00 - 19:00 Uhr
10777 Berlin
UPT vs. PZR - Unterstützende Parodontitistherapie vs. Professionelle Zahnreinigung
Termin anzeigen
06.03. - 07.03.2026
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2026
Termin anzeigen
07.03.2026 09:00 - 16:30 Uhr
44141 Dortmund
6. WESTFÄLISCHER EVA-TAG - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
14.03.2026 11:30 Uhr
39576 Stendal
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
Termin anzeigen
18.03.2026 17:00 - 20:20 Uhr
ONLINE
"Der ältere Mensch" - Fortbildungsreihe - Medikation im Alter
Termin anzeigen
28.03.2026 11:30 Uhr
06108 Halle
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
Termin anzeigen
15.04.2026 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Hygiene in der Arztpraxis
Termin anzeigen
22.04.2026 15:00 - 16:30 Uhr
44339 Dortmund
„Das war schon immer so…“ gibt es bei mir nicht!
Termin anzeigen