4.3.2020 | aktuelle Meldung

Corona – was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Die Rechtsabteilung informiert

1. Muss ich angeordnete Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers befolgen?

Der Arbeitgeber darf sein Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausüben, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So ist er zum Beispiel berechtigt, das Tragen eines Mundschutzes sowie regelmäßiges Händewaschen anzuordnen. Bei Existenz eines Betriebs- oder Personalrates ist dieser bei solchen Maßnahmen zu beteiligen.

2. Was muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich die Vermutung habe, mich mit Corona infiziert zu haben?

Bei hochansteckenden Krankheiten, wie dem Corona-Virus, ergibt sich aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflichten auch eine Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, um diesen in die Lage zu versetzen, weitere Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter/innen und gegebenenfalls Patientinnen und Patienten ergreifen zu können. Bei einer festgestellten Ansteckung gilt die Offenbarungspflicht daher ebenfalls.

3. Erhalte ich weiter Gehalt, wenn ich unter Quarantäne stehe?

Wird ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin durch die zuständigen Behörden unter Quarantäne gestellt oder erhält ein Beschäftigungsverbot, so greift eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 56 Abs. 1 IfSG ist durch das zuständige Gesundheitsamt eine Entschädigung zu zahlen. Diese wird in den ersten sechs Wochen in Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls gewährt und ab der siebten Woche in Höhe des Krankengeldes. Die Auszahlung nimmt der Arbeitgeber vor, der dann eine Erstattung vom Gesundheitsamt erhält.

Sind Sie dagegen mit Symptomen erkrankt, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Ihr Arbeitgeber ist – wie in anderen Fällen der Erkrankung auch – zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dauert die Erkrankung länger als 6 Wochen, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, wenn die übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

03.09.2025 17:00 - 17:30 Uhr
Online
Erstattungsfähig oder nicht? Klarheit in der Wundversorgung
Termin anzeigen
10.09.2025 15:00 - 17:00 Uhr
26125 Oldenburg
Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
13.09.2025 12:00 - 14:00 Uhr
26125 Oldenburg
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen - was steckt dahinter?
Termin anzeigen
20.09.2025 10:00 - 13:00 Uhr
24768 Rendsburg
Gewalt in Arztpraxen
Termin anzeigen
20.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67346 Speyer
Verstaubt, oder was? Ein Knigge für knifflige Situationen in Praxis und Labor
Termin anzeigen
24.09.2025 15:00 - 18:00 Uhr
41747 Viersen
Hilfsmittel - sicher und korrekt verordnen & Chronische Wunden - effizient versorgen
Termin anzeigen
27.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67655 Kaiserslautern
Chronische Wunden von A-Z
Termin anzeigen
08.10.2025 16:00 - 17:30 Uhr
Live-Online Seminar
IQN: Neue Impulse für den Praxisalltag: Professionelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit individuellen Bedürfnissen
Termin anzeigen