21.1.2020 | aktuelle Meldung

Hinweise zu Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Die Rechtsabteilung informiert

Seit Januar 2020 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,35 Euro brutto pro Stunde. Damit ändert sich ich die maximale Stundenzahl bei 450-Euro-Jobs auf wöchentlich 11 Stunden und 6 Minuten.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Mindestlohn finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich

Neu eingeführt wurde mit dem Berufsbildungsgesetz auch die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse. Diese gilt für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro. Dieser Betrag darf nicht unterschritten werden, Ausnahmen gelten für eine Übergangszeit nur für Tarifverträge. Die Tarifverträge für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte liegen über diesen Mindestvergütungen.

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„Zeit für mich“ Ankommen, Innehalten, Durchatmen und Auftanken – Achtsamkeit, Entspannung und neue Kraft für Praxis und Alltag
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29.05.2026 19:00 Uhr
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Stammtisch der Bezirksstelle Nürnberg
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Fit für die praktische Prüfung?! Eine Fortbildung für Auszubildende und ausbildende Medizinische Fachangestellte
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Meal Prep – mit Vorbereitung in die gesunde Pause
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