12.9.2019 | aktuelle Meldung

Mehr Klarheit bei der Delegation tierärztlicher Leistungen an TFA schaffen

Im Gegensatz zu den Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Frage der Delegation von Leistungen an Tiermedizinische Fachangestellte bislang weitgehend ungeklärt.

Nun wird sich - auch mit Blick auf die verschiedenen Fort- und Weiterbildungen - daran etwas ändern. Die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA (AG TFA) hat dafür Ende August in Frankfurt einen ersten Schritt getan: Auf der Basis der Vorlagen des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und der Empfehlungen der Fachgruppe Kleintierpraxis im Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) wurde eine Beispielliste delegierbarer Leistungen erstellt, die nun in den Gremien weiterbearbeitet wird. Ziel ist es, damit eine Handreichung für Tierärzte und TFA anzubieten, die die Delegation von Leistungen überschaubar macht.

"Diese Liste wird nicht abschließend sein und bedarf der regelmäßigen Überprüfung und Ergänzung", erklärte dazu Silke Agus, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. "Aber sie ist ein wichtiger Schritt, die Zukunft des Berufs TFA attraktiv zu gestalten und die Flucht aus dem Beruf zu bremsen. Eine stetige Fortbildung der TFA ist dafür unerlässlich. Gleichzeitig sind wir uns einig, dass es nicht um eine Substitution von Leistungen geht. Die Verantwortung und die Einschätzung, welche Kompetenzen die oder der TFA eigenständig umsetzen kann, liegt beim delegierenden Tierarzt."

Die Beispielliste wird in den Gremien der Verbände diskutiert und abgestimmt und anschließend veröffentlicht.

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