7.5.2019 | aktuelle Meldung

Kundgebung zum Welttag der genitalen Selbstbestimmung

Am 7. Mai 2019 jährt sich die Verkündung des Kölner Urteils zum siebten Mal. Das Gericht hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Seither ist der 7. Mai weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

Der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. ruft aus diesem Anlass am 11. Mai in Köln zu einer Kundgebung auf (Beginn 10:00 Uhr Landgericht, Luxemburger Str. 101, Zentrale Kundgebung: 11:30 Uhr, Wallrafplatz am WDR-Funkhaus). Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. unterstützt diese Aktion.

Weitere Informationen: Flyer zur Kundgebung

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