15.11.2018 | aktuelle Meldung

Vergütung während einer Freistellung muss beim Arbeitslosengeld berücksichtigt werden

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:

In seinem Urteil vom 30.08.2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt, dass Zeiten einer Freistellung unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung bei der Höhe des Arbeitslosengeldanspruches zu berücksichtigen sind.

Die Agentur für Arbeit hatte im vorliegenden Fall den Zeitraum einer unwiderruflichen Freistellung am Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes der Klägerin außer Acht gelassen. Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass die Beschäftigung mit dem Zeitpunkt des Beginns der Freistellung faktisch bereits geendet habe.

Diese Sichtweise hat das BSG nun für falsch erklärt und klargestellt, dass die während der Freistellung gezahlte Vergütung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden muss. Aktenzeichen B 11 AL 15/17 R

Zur Pressemitteilung des BSG

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

09.07.2025 17:30 - 19:30 Uhr
71065 Sindelfingen
Wie Impfmanagement hilft, die STIKO Empfehlungen umzusetzen
Termin anzeigen
16.07.2025 16:00 - 19:00 Uhr
37603 Holzminden
Arbeitsschutz - (k)ein Buch mit sieben Siegeln
Termin anzeigen
19.07.2025 10:00 - 11:30 Uhr
91058 Erlangen
Hautkrebs - Das Sonnenlicht und seine Schattenseite am Beispiel des schwarzen Hautkrebses
Termin anzeigen
28.07. 09:00 Uhr - 02.08.2025 18:00 Uhr
34123 Kassel
Praxismanager*in - Sommerspecial
Termin anzeigen
02.08.2025 10:00 - 12:00 Uhr
24837 Schleswig
Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
29.08. - 21.09.2025
Webkonferenz
Praxisorientierte Betriebswirtschaft und Personalmanagement
Termin anzeigen
06.09. - 13.09.2025
Webkonferenz
Der "schwierige" Patient
Termin anzeigen
20.09. - 15.11.2025
90403 Nürnberg
Fachzertifikat - Ambulantes Operieren für Medizinische Fachangestellte und Medizinisches Assistenzpersonal
Termin anzeigen