15.11.2018 | aktuelle Meldung

Vergütung während einer Freistellung muss beim Arbeitslosengeld berücksichtigt werden

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:

In seinem Urteil vom 30.08.2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt, dass Zeiten einer Freistellung unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung bei der Höhe des Arbeitslosengeldanspruches zu berücksichtigen sind.

Die Agentur für Arbeit hatte im vorliegenden Fall den Zeitraum einer unwiderruflichen Freistellung am Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes der Klägerin außer Acht gelassen. Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass die Beschäftigung mit dem Zeitpunkt des Beginns der Freistellung faktisch bereits geendet habe.

Diese Sichtweise hat das BSG nun für falsch erklärt und klargestellt, dass die während der Freistellung gezahlte Vergütung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden muss. Aktenzeichen B 11 AL 15/17 R

Zur Pressemitteilung des BSG

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

21.10.2026 17:00 - 19:00 Uhr

Webinar: Inklusive Medizin – Schmerzerkennung bei Menschen mit komplexen Behinderungen
Termin anzeigen
28.10. - 31.10.2026
12057 Berlin
DVG-Vet-Congress 2026
Termin anzeigen
28.10.2026 15:00 - 18:00 Uhr
21481 Lauenburg
Schwierige Patient*innen – Gewalt in der Praxis
Termin anzeigen
28.10.2026 18:00 - 20:30 Uhr
Online
1. Impfen: Was gibt es Neues? - 2. "Entspanntes Impfmanagement" - Vorteile des elektronischen Impfsystems
Termin anzeigen
07.11.2026 09:00 - 12:00 Uhr
90419 Nürnberg
Polypharmazie
Termin anzeigen
07.11.2026 10:30 - 13:00 Uhr
18119 Rostock
Resilienztraining, Stressbewältigung und Burnout-Prävention
Termin anzeigen
14.11.2026 10:00 - 13:00 Uhr
01257 Dresden
Der Umgang mit Tod und Trauer im Praxisalltag
Termin anzeigen
14.11.2026 12:00 Uhr
39104 Magdeburg
Stammtisch der Bezirksstelle Halle/Magdeburg
Termin anzeigen