14.11.2018 | aktuelle Meldung

Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung rechtens

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:

In seinem Urteil vom 30.08.2018 stellte das Bundessozialgericht (BSG) klar, dass gegen die Regelung einer Sperrzeit von einer Woche bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Befindet sich ein/e Arbeitnehmer/in in einem befristeten Arbeitsverhältnis, so besteht die Pflicht, sich drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Befristung bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Geschieht diese Meldung nicht, ist die Agentur für Arbeit berechtigt, eine Sperrzeit von einer Woche aufzuerlegen.

Der Kläger hatte einen Grundrechtsverstoß nach Art 14 des Grundgesetzes (Ansprüche auf Eigentum/Geld) gerügt. Dieser wurde vom BSG verneint. Aktenzeichen B 11 AL 2/18 R

Zur Seite des Bundessozialgerichts

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

09.07.2025 17:30 - 19:30 Uhr
71065 Sindelfingen
Wie Impfmanagement hilft, die STIKO Empfehlungen umzusetzen
Termin anzeigen
16.07.2025 16:00 - 19:00 Uhr
37603 Holzminden
Arbeitsschutz - (k)ein Buch mit sieben Siegeln
Termin anzeigen
19.07.2025 10:00 - 11:30 Uhr
91058 Erlangen
Hautkrebs - Das Sonnenlicht und seine Schattenseite am Beispiel des schwarzen Hautkrebses
Termin anzeigen
28.07. 09:00 Uhr - 02.08.2025 18:00 Uhr
34123 Kassel
Praxismanager*in - Sommerspecial
Termin anzeigen
02.08.2025 10:00 - 12:00 Uhr
24837 Schleswig
Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
29.08. - 21.09.2025
Webkonferenz
Praxisorientierte Betriebswirtschaft und Personalmanagement
Termin anzeigen
06.09. - 13.09.2025
Webkonferenz
Der "schwierige" Patient
Termin anzeigen
20.09. - 15.11.2025
90403 Nürnberg
Fachzertifikat - Ambulantes Operieren für Medizinische Fachangestellte und Medizinisches Assistenzpersonal
Termin anzeigen