20.6.2016 | aktuelle Meldung

Neues zum Mindestlohn

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe informiert:

In seinem Urteil vom 25.05.2016 hat sich das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 5 AZR 135/16) mit dem Mindestlohn beschäftigt.

Dabei wurde klargestellt, dass nur solche Zahlungen auf den Mindestlohn anzurechnen sind, auf die der/die Arbeitnehmer/in einen unabdingbaren Anspruch hat. Das bedeutet im Umkehrschluss: Leistungen, die vom Arbeitgeber freiwillig erbracht werden, wie eine mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlte Weihnachtsgratifikation, sind bei der Berechnung des Mindestlohnes nicht zu berücksichtigen.

Im vorliegenden Fall erhielt die Klägerin jedoch monatlich je ein Zwölftel des ihr zu stehenden Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ausgezahlt ohne dass der Arbeitgeber sich diesbezüglich die Freiwilligkeit vorbehalten hat. Somit waren die Zahlungen bei der Überprüfung, ob die Klägerin den gesetzlich zustehenden Mindestlohn erhält, mit einzubeziehen.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

22.10.2025 15:00 - 17:00 Uhr
26125 Oldenburg
Resilienz - Die innere Kraftquelle für den Arbeitsalltag
Termin anzeigen
22.10.2025 17:30 - 19:30 Uhr
71065 Sindelfingen
Innovative Wundversorgung: Einfach & wirksam – für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
22.10.2025 18:00 - 19:30 Uhr
Online-Fortbildung
Wer, wann, wie oft? Praktische Tipps rund ums Impfen
Termin anzeigen
25.10.2025 10:00 - 13:00 Uhr
38446 Wolfsburg
Kommunikation in schwierigen Situationen
Termin anzeigen
29.10.2025 17:00 - 19:00 Uhr
04758 Oschatz
MFA-Stammtisch
Termin anzeigen
29.10.2025 19:00 - 21:00 Uhr
92272 Freudenberg / OT Paulsdorf
Hörminderung, Tinnitus und Demenz – häufige Erkrankungen und wie sie zusammenhängen
Termin anzeigen
05.11. - 08.11.2025
12057 Berlin
DVG-Vet-Congress 2025
Termin anzeigen
05.11.2025 17:00 - 20:00 Uhr
30159 Hannover
Basics für die Arztpraxis - Workshop für Auszubildende und Wiedereinsteiger*innen
Termin anzeigen