20.6.2016 | aktuelle Meldung

BAG entscheidet über Entgeltfortzahlung bei ambulanter Kur

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:

Bei Durchführung einer ambulanten Kur kann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber für die Zeit der Kurmaßnahme auch dann gegeben sein, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig erkrankt ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 25. Mai 2016 (Aktenzeichen 5 AZR 298/15) festgestellt.

Als Voraussetzung für die Lohnfortzahlung während der ambulanten Kur durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei weiter bestehender Arbeitsfähigkeit wurde formuliert:
  • Bei der ambulanten Kur gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes muss es sich um eine vom Träger der Sozialversicherung (z.B. der Krankenkasse oder einem sonstigen Sozialleistungsträger) bewilligte ambulante Vorsorgekur handeln, die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation im Sinne des § 107 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches V durchgeführt wird.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

20.04.2024 10:00 - 12:00 Uhr
18119 Rostock-Warnemünde
Digitale Helfer im Praxisalltag
Termin anzeigen
24.04.2024 10:00 - 16:30 Uhr
60311 Frankfurt am Main oder Online
Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung - Hybride Veranstaltung
Termin anzeigen
24.04.2024 18:00 - 19:30 Uhr
Online
Die chronische Nierenerkrankung bei Patient*innen mit Diabetes Typ 2
Termin anzeigen
24.04.2024 19:00 - 22:00 Uhr
92224 Amberg
Moderne Wundversorgung & Reiseimpfung
Termin anzeigen
27.04. - 05.05.2024
Borkum
78. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
27.04.2024 10:00 - 14:30 Uhr
21680 Stade
MFA-Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
Termin anzeigen
03.05. - 04.05.2024
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2024
Termin anzeigen
12.06.2024 15:00 - 17:00 Uhr
81247 München
Welcher Verband für welche Wunde? - Modernes Wundmanagement
Termin anzeigen