22.4.2016 | Pressemeldung

2,5 Prozent mehr Gehalt und erhöhter Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge für Medizinische Fachangestellte

Neue Tarifverträge treten rückwirkend zum 1. April 2016 in Kraft

Nach Ablauf der Erklärungsfrist am heutigen 22. April um 12 Uhr steht fest: Die am 13. April in Berlin verhandelten Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte treten rückwirkend zum 1. April 2016 in Kraft.

Damit erhöhen sich die Tarifgehälter um 2,5 Prozent und beginnen in den ersten vier Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I bei 1.725,22 Euro. Auf diese Grundvergütungen gibt es für die höheren fünf Tätigkeitsgruppen prozentuale Aufschläge. Diese betragen – je nach Qualifikation – 7,5 Prozent, 12,5 Prozent, 20 Prozent, 30 Prozent bzw. 50 Prozent.

Um 30 Euro steigen auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen in allen drei Ausbildungsjahren und betragen somit ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2016 im 1. Ausbildungsjahr 730,00 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 770,00 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 820,00 Euro. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten, also bis zum 31. März 2017.

Darüber hinaus gibt es auch einen verbesserten Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung: Er beträgt nun für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit mindestens 18 Wochenstunden 76 Euro, bzw. 40 Euro für diejenigen, die noch vermögenswirksame Leistungen erhalten. Bei Auszubildenden nach der Probezeit liegen die Zuschüsse bei 53 Euro bzw. 35 Euro und bei Teilzeitkräften mit weniger als 18 Wochenstunden bei 43 Euro bzw. 25 Euro. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nur für Verträge, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden. Die Laufzeit des Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung endet am 31.12.2019.

Carmen Gandila, Verhandlungsführerin und Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärte dazu: „Nachdem uns die AAA zunächst 1,6 und dann 1,9 Prozent angeboten hat, sind wir mit dem Ergebnis zufrieden. Addiert man die Leistung zur betrieblichen Altersversorgung hinzu, kommen wir auf rund drei Prozent. Dennoch müssen wir sagen, dass die Leistungen der MFA im niedergelassenen Bereich generell immer noch zu gering vergütet werden. An dieser Aufgabe bleiben wir aber dran. Denn die nächsten Verhandlungen für MFA stehen bereits in weniger als einem Jahr an. Die Anpassung der Ausbildungsvergütungen war wichtig, um den Beruf der Medizinischen Fachangestellten in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin attraktiv zu gestalten.“

Für Medizinische Fachangestellte ist der Verband medizinischer Fachberufe e.V. die einzige Arbeitnehmerorganisation, die seit 1969 Tarife verhandelt und kontinuierlich weiterentwickelt. Tarifpartner ist die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).

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