14.4.2016 | Pressemeldung
Verhandelt wurden drei Tarifverträge:
Gemäß Gehaltstarifvertrag erhöhen sich die Gehälter ab dem 01.04.2016 um linear 2,5 Prozent auf Basis der Tätigkeitsgruppe I. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen in allen drei Ausbildungsjahren um 30,00 Euro und betragen somit 730,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 770,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 820,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.
Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung erhöht sich für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit mindestens 18 Wochenstunden um 10 Euro pro Monat auf 76,00 Euro, für Auszubildende und Teilzeitkräfte mit weniger als 18 Wochenstunden um 5 Euro pro Monat auf 53,00 Euro bzw. 43,00 Euro.
Der Manteltarifvertrag wurde redaktionell angepasst
Die Laufzeit des Gehalts- und des Manteltarifvertrages beträgt zwölf Monate bis zum 31.03.2017, die des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung bis zum 31.12.2019.
Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite, Dr. Cornelia Goesmann, wertete den Tarifabschluss als eine angemessene Umsetzung der erwarteten Zuwächse beim ärztlichen Honorarvolumen für 2016. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags wird zur Sicherung der Alterseinkünfte der Medizinischen Fachangestellten beitragen.
„Eine Anpassung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, um den Beruf der Medizinischen Fachangestellten in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin attraktiv zu gestalten“, erklärte Carmen Gandila, Verhandlungsführerin und Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe.
Die Einspruchsfrist endet am 22.04.2016, 12:00 Uhr.
MFA: Einigung bei Tarifverhandlung
In der zweiten Tarifverhandlungsrunde am gestrigen Mittwoch einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte - die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / Medizinischen Fachangestellten, AAA - und der Medizinischen Fachangestellten - der Verband medizinischer Fachberufe e.V. - auf einen Abschluss.Verhandelt wurden drei Tarifverträge:
Gemäß Gehaltstarifvertrag erhöhen sich die Gehälter ab dem 01.04.2016 um linear 2,5 Prozent auf Basis der Tätigkeitsgruppe I. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen in allen drei Ausbildungsjahren um 30,00 Euro und betragen somit 730,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 770,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 820,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.
Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung erhöht sich für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit mindestens 18 Wochenstunden um 10 Euro pro Monat auf 76,00 Euro, für Auszubildende und Teilzeitkräfte mit weniger als 18 Wochenstunden um 5 Euro pro Monat auf 53,00 Euro bzw. 43,00 Euro.
Der Manteltarifvertrag wurde redaktionell angepasst
Die Laufzeit des Gehalts- und des Manteltarifvertrages beträgt zwölf Monate bis zum 31.03.2017, die des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung bis zum 31.12.2019.
Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite, Dr. Cornelia Goesmann, wertete den Tarifabschluss als eine angemessene Umsetzung der erwarteten Zuwächse beim ärztlichen Honorarvolumen für 2016. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags wird zur Sicherung der Alterseinkünfte der Medizinischen Fachangestellten beitragen.
„Eine Anpassung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, um den Beruf der Medizinischen Fachangestellten in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin attraktiv zu gestalten“, erklärte Carmen Gandila, Verhandlungsführerin und Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe.
Die Einspruchsfrist endet am 22.04.2016, 12:00 Uhr.