24.3.2014 | Pressemeldung

Ab 1. April 2014 drei Prozent mehr Gehalt für Medizinische Fachangestellte

Zweite Stufe des Tarifvertrages tritt in Kraft, auch Ausbildungsvergütungen steigen

Am 1. April 2014 tritt die zweite Stufe des aktuellen Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte in Kraft. Dann steigen die Tarifgehälter durchschnittlich um weitere drei Prozent.

Der Tarifvertrag war im Juli vergangenen Jahres abgeschlossen worden und beinhaltete bereits zum 1. September 2013 eine Gehaltssteigerung um 4,5 Prozent.

Die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte beginnen dann in der Tätigkeitsgruppe I bei 1.683,14 Euro. „Damit haben wir unser erstes Ziel – kein Einstiegsgehalt mehr unter 10 Euro Bruttostundenlohn – erreicht“, verdeutlicht Margret Urban, stellvertretende Präsidentin, Ressort Tarifpolitik, die Bedeutung dieses Tarifvertrages.

Medizinische Fachangestellte können darüber hinaus – je nach Fachkenntnissen, Einsatz- und Verantwortungsbereichen – bereits in den ersten vier Berufsjahren in eine der fünf weiteren Tätigkeitsgruppen aufsteigen und somit ihr Grundgehalt um 7,5 Prozent, 12,5 Prozent, 20, 30 bzw. 50 Prozent aufstocken.

Mit den Tarifverhandlungen im Juli vergangenen Jahres wurde die Struktur des Gehaltstarifvertrages geändert. Zwei neue Tätigkeitsgruppen wurden aufgenommen und die Berufsjahrstufen reduziert.

„Unser Ziel war es, die höheren Qualifikationen, die sich Medizinische Fachangestellte durch Fortbildungen aneignen und in der Praxis anwenden, entsprechend zu bewerten“, erklärt Margret Urban.

Die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages sieht außerdem eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütungen um 30 Euro vor. Ab 1. April 2014 betragen diese im ersten Ausbildungsjahr 670 Euro, im zweiten 710 und im dritten Ausbildungsjahr 760 Euro.

„Um die neue Struktur umzusetzen, ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin über die richtige Eingruppierung zu sprechen“, rät Margret Urban. „Die Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e.V. können sich zu diesen – wie zu anderen arbeitsrechtlichen Fragen – gern von unserer Rechtsabteilung beraten lassen.“

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