9.12.2013 | Pressemeldung

Personalleistungen auch im ambulanten Gesundheitswesen gebührend berücksichtigen

Verband medizinischer Fachberufe e.V. bezieht Stellung zum Koalitionsvertrag

Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe dürfen nicht auf die Pflege reduziert werden. Zu diesem Schluss kommt der erweiterte Bundesvorstand des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Das Gremium hatte sich in seiner Sitzung mit den neu gewählten Landesvorsitzenden am 4. und 5. Dezember in Bochum unter anderem mit der Rolle der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe in der Politik einer möglichen schwarz-roten Regierungskoalition beschäftigt. „Wir nehmen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag gern wörtlich“, erklärte dazu Sabine Ridder, Präsidentin des Verbandes und zitiert den Passus: „Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden.“

Erfahrungsgemäß konzentriere sich die Politik dabei in erster Linie jedoch auf die Pflege, so Sabine Ridder weiter. Im ambulanten Gesundheitswesen arbeiten derzeit aber auch rund 630.000 Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, deren Leistungen und Kompetenzen in dem Dokument keine Rolle spielen. Sabine Ridder: „CDU und SPD haben vereinbart, im stationären Bereich zu gewährleisten, dass die Personalkosten in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. In den Budgetverhandlungen sollen die Krankenhäuser ‚in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen‘, diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt zu haben. Warum gilt diese Forderung nicht auch für Honorarverhandlungen im ambulanten Gesundheitswesen? Hier müssten die Personalkosten für Angestellte in den Arzt- und Zahnarztpraxen ebenso ausreichend einbezogen werden. Ohne die Kolleginnen und Kollegen würde das ambulante Gesundheitswesen nicht funktionieren. Sie assistieren nicht nur, sondern sind inzwischen weitgehend arztentlastend tätig, erfüllen eigenständig Aufgabenbereiche und sind psychisch wie physisch tagtäglich einer großen Belastung ausgesetzt. Die dafür notwendigen Kompetenzen haben sie sich nicht nur in ihrer Ausbildung angeeignet, sondern vertiefen diese auch ständig durch Fortbildungen und Zusatzqualifikationen. Eine gerechte Bezahlung dieser Leistungen wird den Kolleginnen und Kollegen von den Arbeitgeber(inne)n aber häufig mit Hinweis auf begrenzte Honorare verweigert.“

Der Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r erfordert sowohl medizinische und kaufmännische als auch soziale Kompetenzen. Während erstere relativ einfach nachzuweisen sind, ist das Erlernen, Überprüfen und Vertiefen von sozialen Kompetenzen noch schwierig. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelt dazu mit dem Projekt „CoSMed“ derzeit ein praxisnahes Testverfahren. Ehrenamtliche Mitglieder von Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen haben beim bildungspolitischen Forum des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. dieses Projekt Ende November in Rotenburg/Fulda kennengelernt und die Experten des BIBB bei dessen Weiterentwicklung tatkräftig mit ihren Erfahrungen unterstützt.

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