31.5.2013 | Pressemeldung

Versorgung immobiler Patienten ist Teamsache

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können einen wichtigen Beitrag leisten

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die zum 1. April 2013 in Kraft getretenen Neuregelungen für eine bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Interessenvertretung der Fachangestellten in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen unterstützt ebenso die Initiative der Zahnärzteschaft „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ und die weiteren Bemühungen, die Versorgung dieser Patientengruppen generell zu verbessern.

Allerdings spiegele sich darin die Teamarbeit nicht wider. Darauf macht der erweiterte Bundesvorstand des Verbandes in einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme aufmerksam.

„Laut offizieller Statistik wurden allein in den Jahren 2000 bis 2011 in den kammereigenen Fortbildungsinstituten knapp 5.000 Zahnmedizinische Prophylaxeassistent(inn)en, 3.500 Zahnmedizinische Fachassistent(inn)en und 500 Dentalhygieniker/innen ausgebildet“, erläutert Verbandspräsidentin Sabine Ridder. „Als spezialisierte Fachkräfte besitzen sie das erforderliche Know-how, um auf besondere Patientengruppen und zahnmedizinische Problemstellungen einzugehen und Zahnärzt(inn)en nicht nur zu assistieren, sondern im Rahmen der Delegation arztentlastend und eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen.“

Ein Blick in den ärztlichen Bereich lohne sich, so Sabine Ridder weiter. Hier seien entsprechend qualifizierte Medizinische Fachangestellte aus der Versorgung älterer Patient(inn)en nicht mehr wegzudenken. Nun gelte es, dieses Modell zusammen mit den positiven Erfahrungen aus der Gruppenprophylaxe auf die Versorgung pflegebedürftiger, immobiler und behinderter Menschen im zahnärztlichen Bereich zu übertragen.

Mit der Umsetzung fordert der Verband medizinischer Fachberufe e.V. gleichzeitig:
  • Die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine flächendeckende Versorgung ermöglichen. Dazu sind für die Praxen betriebswirtschaftlich kalkulierte Punktwerte notwendig, in deren Berechnung nicht nur die zahnärztlichen Leistungen und die Nebenkosten einfließen müssen, sondern auch die Arbeitsleistung der weitergebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten (laut Tarifvertrag, eingruppiert nach Qualifikation).
  • Die Einbeziehung Zahnmedizinischer Fachangestellter in den Versorgungsprozess in Pflegeeinrichtungen und in der Häuslichkeit. Dabei muss der Grundsatz der Delegation gelten. Auch in der Zahnmedizin sollten Modelle entwickelt werden. Vorbild sind die Medizinischen Fachangestellten, die in die Betreuung chronisch kranker und in der Häuslichkeit zu versorgender Patienten eingebunden sind (Praxisassistent(inn)en, VERAH). Prophylaxefachkräfte können z.B. im Auftrag des Zahnarztes professionelle Zahnreinigung bzw. die Reinigung des Zahnersatzes vornehmen, Pflegepersonal und Angehörige in Bereich der Mundhygiene einweisen oder Menschen mit Handicap bzw. eingeschränkter Feinmotorik beim Wiedererlernen einer selbstständigen Mundhygiene (Einweisung in Hilfsmittel) unterstützen.
  • Die Entwicklung und Umsetzung bundeseinheitlicher bzw. bundesweit anerkannter gerostomatologischer Weiterbildungscurricula für ZFA. Diese beziehen sich auf Prävention, Diagnostik und Therapie oraler Erkrankungen. Sie beinhalten auch ein Training in der Assistenz bei der Behandlung polymorbider Patienten und Menschen mit Handicap.

Download der kompletten Stellungnahme

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