20.1.2010 | aktuelle Meldung

Kündigungsfristen verstoßen gegen EU-Recht

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19.01.2010 wurde festgestellt, dass die gesetzliche Regelung des § 622 II des BGB, bei der Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, bei der Berechnung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden, gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters verstößt.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. spricht sich gegen jegliche Art der Diskriminierung aus und wird dies zum Anlass nehmen, seine Tarifverträge auf mögliche bedenkliche Passagen zu überprüfen.

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