26.10.2009 | aktuelle Meldung

E-Petition für Darmkrebs-Screening

Die Felix-Burda-Stiftung, die Stiftung LebensBlicke und das Netzwerk gegen Darmkrebs haben eine E-Petition an den Deutschen Bundestag initiiert.
Darin heißt es:


"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für das Darmkrebs-Screening flächendeckend ein bevölkerungsbezogenes Einladungsverfahren eingeführt wird. Ab dem Alter von 50 Jahren sollten alle Bürger zu einem Beratungsgespräch und einer Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung eingeladen werden. Personen mit familiär erhöhtem Risiko für diese Krebserkrankung sollten über risikoangepasste Maßnahmen beraten werden. Ziel ist es, die Häufigkeit und Sterblichkeit von Darmkrebs deutlich zu senken."

50.000 Stimmen sind nötig, um als Petent ein Rederecht vor dem Petitions-Ausschuss des Deutschen Bundestages zu erhalten. Die Mitzeichnungspflicht endet am 1.12.2009.

In ihrer Begründung schreiben Prof. Dr. J.F. Riemann und Dr. Christa Maar:

"Darmkrebs ist für Männer und Frauen die häufigste und tödlichste Krebserkrankung. Gegenwärtig erkranken jedes Jahr mehr als 70.000 Menschen neu an Darmkrebs und 27.000 sterben daran. Dabei gibt es gerade für diese Krebserkrankung sehr effektive Vorsorgemöglichkeiten, da Darmkrebs gutartige Vorstufen (Polypen) ausbildet, die bei der Untersuchung entfernt werden können.


1971 wurde mit der Einführung des Tests auf verstecktes Blut im Stuhl für Versicherte über 50 Jahre in Deutschland eines der ersten Darmkrebs-Screening Programme eingeführt. Es blieb aber praktisch ohne Wirkung auf die hohe Inzidenz und Sterblichkeit von Darmkrebs, da es von den Versicherten wenig genutzt wurde. 2002 wurde das gesetzliche Screening- Programm um die Vorsorgekoloskopie für Versicherte über 55 Jahre ergänzt. Das Koloskopieprogramm hat zwar theoretisch das Potenzial, die Häufigkeit und Sterblichkeit von Darmkrebs signifikant zu senken, wird aber praktisch von den Versicherten ebenfalls nur unzureichend genutzt. Dies ist wesentlich dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein sog. opportunistisches Screening handelt, das heißt die anspruchsberechtigte Personengruppe nicht individuell angesprochen und zum Screening eingeladen wird, wie das beispielsweise beim Brustkrebs-Screening der Fall ist."

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