21.8.2008 | Pressemeldung

Honorarvereinbarungen müssen auch Gehälter für Medizinische Fachangestellte abdecken

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, bei den Honorarverhandlungen die Gesamtheit der Ausgaben zu betrachten. „Es geht nicht nur um den Geldbeutel der Ärzte, sondern u.a. auch um die leistungsgerechte Bezahlung von rund 320.000 Medizinischen Fachangestellten“, erklärt dazu Sabine Rothe, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.


Sie verweist darauf, dass das Tarifeinstiegsgehalt in diesem Beruf nach dreijähriger Ausbildung 1.356 Euro beträgt und damit rund 400 Euro unter dem einer Sachbearbeiterin in einer Ersatzkrankenkasse und rund 500 Euro unter dem einer Krankenschwester liegt.

„Hinzu kommt, dass nicht einmal jeder zweite Arbeitsplatz eine Vollzeitstelle ist. Selbst vielen jungen Kolleginnen, die gerade ihre Ausbildung beendet haben, wurden lediglich Teilzeitarbeitsverhältnisse angeboten. Ein selbstständiges Leben ist von diesen Gehältern nicht möglich.“

In den vergangenen Jahren habe sich das Berufsbild der ehemaligen Arzthelferin durch die Einbindung in Steuerungsinstrumente wie Disease-, Case- und Qualitätsmanagement und in operative Versorgungsprozesse einer Arztpraxis grundlegend verändert, so Rothe weiter. Medizinische Fachangestellte seien eine zentrale Anlaufstelle für qualitätsorientierte Patientenversorgung im niedergelassenen Bereich. „Am Einkommen haben wir davon nichts bemerkt. Gedeckelte Finanzen setzten bisher dem auch von Arztseite anerkannten Anspruch auf höhere Gehälter stets sehr enge Grenzen. Wir erwarten deshalb, dass die Zusagen der Politiker, mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr in den niedergelassenen Bereich zu stecken, auch umgesetzt werden.“

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