10.10.2006 | Pressemeldung

Verband bezieht Stellung zum Mindestlohn

„Wir halten den Mindestlohn für die traurigste aller Möglichkeiten – aber nicht für ausgeschlossen“, zu dieser Einschätzung gelangte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. am Wochenende in seiner erweiterten Bundesvorstandssitzung in Kassel.


Margret Urban, 2. stellvertretende Präsidentin und Tarifexpertin, erklärte dazu: „Grundsätzlich halten wir es per se für deprimierend, dass wir zur Niedriglohngruppe zählen. Zurzeit bekommt eine Arzthelferin im 3. Berufsjahr laut Tarifvertrag in der Tätigkeitsgruppe 1 im Westen umgerechnet auf das Monatsentgelt einen Stundenlohn von 7,92 Euro, im Osten sind es magere 6,76 Euro. Für die Gebäudereiniger wurde jetzt per Gesetz ein Mindestlohn im Westen von 7,87 Euro und im Osten von 6.36 Euro festgesetzt.

Zudem geraten immer mehr Kolleginnen gehaltsmäßig in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne dass ihre Arbeitszeit tatsächlich entsprechend gekürzt wird. Immer öfter hören wir auch, dass Kolleginnen schon heute unterhalb des vereinbarten Tarifes bezahlt werden.

Aus dieser Sicht würde ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro, wie gefordert, jenen Kolleginnen eine Sicherheit geben. Auf der anderen Seite wissen wir aber auch um die Nachteile, die sich für die Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn verbinden. Denn allzu oft wird dieser dann nicht mehr als Mindest-, sondern als Normallohn angesehen. Das wollen wir aber vermeiden.

In der Arztpraxis von heute hat sich das Aufgabenfeld einer Medizinischen Fachangestellten wesentlich verändert. So ist z.B. der Beratungsbedarf enorm gestiegen. Sei es mit Blick auf die Ernährungsberatung, die geriatrischen Patienten oder die Impfberatung. Kolleginnen, die diese Aufgaben zusätzlich übernehmen, die sich dafür qualifizieren, wollen ihre besonderen Kenntnisse auch im Gehalt wiederfinden. Ihre Fach- und Sozialkompetenz kann nicht mit einem Mindestlohnsatz ausgeglichen werden. Dann fehlt von Motivation jede Spur.

Gehälter werden in unserem Land vor allem zwischen Tarifpartnern ausgehandelt. Wir führen unsere Verhandlungen seit Jahren mit den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Arzthelferinnen, deren Mitglieder sich dabei als verantwortungsbewusste Arbeitgeber gezeigt haben. Aber es sind noch zu wenige. Dieses Verantwortungsbewusstsein sollten auch andere Arbeitgeberverbände zeigen. Sie könnten ihre Satzungen so verändern, dass sie Tarifvertragspartner werden und mit uns in Verhandlungen treten. Gemeinsam sollte es uns gelingen, für die gute Arbeit der Praxismitarbeiterinnen faire Gehälter auszuhandeln, die motivierend sind und qualitätssichernd wirken. Denn Ärzte sollten sich auf das konzentrieren, was ihre originäre medizinische Arbeit ist und die andere Aufgaben in die Hände verantwortungsbewusster Arzthelferinnen legen.“

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