17.1.2006 | Pressemeldung

Zum Wohl der Patienten: Gesundheitspolitik darf keine Arbeitsplätze vernichten

Neben zahlreichen Ärztevertretern wird auf der morgigen Protestkundgebung in Berlin auch die Präsidentin des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA), Sabine Rothe, das Wort ergreifen. „Obwohl die Aktion als ‚Tag der Ärzte’ bezeichnet wird, können wir die Situation der Praxismitarbeiterinnen nicht einfach übergehen“, so Sabine Rothe im Vorfeld.


Der BdA beteilige sich aus verschiedenen Gründen an der Aktion, erklärt Sabine Rothe weiter. Zum einen spürt das ganze Praxisteam in seiner täglichen Arbeit die Last der Bürokratisierung und Überreglementierung durch den Gesetzgeber. Was an Verwaltungszeit aufgewendet werden müsse, gehe an Betreuungszeit für die Patienten verloren.

Zum anderen zeige die Politik des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes seit 2004 auch ganz konkrete negative Wirkungen auf den Arbeitsmarkt im ambulanten Gesundheitswesen. Um rund 10.000 stieg die Zahl der arbeitslosen Arzthelferinnen und Zahnmedizinischen Fachangestellten seit Dezember 2003 an. Prozentual gesehen erhöhte sich damit die Arbeitslosenzahl bei Arzthelferinnen um 27 Prozent und bei Zahnmedizinischen Fachangestellten sogar um 40 Prozent. Hinzu komme eine dramatische Ausdehnung der Minijobs und der Teilzeitarbeit. Sabine Rothe: „Seit 2004 registriert unser Berufsverband, dass vermehrt Änderungskündigungen, die Stunden- und damit Gehaltskürzungen beinhalten, ausgesprochen werden. Durch die geringen Gehälter ist die finanzielle Lage für arbeitslose Frauen in unseren Berufen dann besonders prekär.“

Als Ursache für diese Entwicklung sieht der BdA die finanzielle Schieflage im Gesundheitswesen. Diese liege nicht an der Verschwendung der Leistungserbringer, sondern an der schlechten Einnahmesituation, die bedingt ist durch die hohe Arbeitslosigkeit.

Deshalb fordert der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten von den GesundheitspolitikerInnen, dass die gesetzlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen – auch zum Wohle der Patienten - so gestaltet werden, dass eine individuelle und vertrauensvolle Behandlung und Begleitung von Patienten in den Haus- und den Facharztpraxen möglich ist – ohne Bezug auf die Beschäftigung! Gleichzeitig müssten im ambulanten Bereich gleiche Wettbewerbs- und Finanzierungsbedingungen wie im stationären Bereich geschaffen werden – dazu gehöre auch eine Berücksichtigung der Leistungen der Mitarbeiterinnen bei der Honorarbildung durch die Krankenkassen.


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