30.6.2022 | Pressemeldung

Coronavirus-Testverordnung ab 30.06.2022

Die Dritte Coronavirus-Testverordnung – TestV tritt zum 30.06.2022 in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit teilt dazu mit:
"Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden ab dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteilung zu übernehmen."

BMG Coronavirus-Testverordnung – TestV

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) teilt die kritische Einschätzung des Deutschen Hausärzteverbandes: „Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht richtig, die anlasslosen Massentestungen asympto­matischer Personen einzuschränken und die Qualität der Tests zu erhöhen. Dafür müssen auch die Wild-West-Zustände in einigen Testzentren unterbunden werden. Die nun vorgelegte neue Testverordnung ist aber vor allem ein Bürokratiemonster mit zum Teil haarsträubenden Regelungen, die schlichtweg nicht zu Ende gedacht sind."

Dazu erklärt vmf-Präsidentin Hannelore König "Die neue Testverordnung bedeutet für die MFA in den Arztpraxen durch die Überprüfung der Berechtigungsnachweise und das Einfordern der Selbstbeteiligung von drei Euro in bar einen deutlichen Mehraufwand. Außerdem belastet die kurzfristige Inkraftsetzung einer Verordnung am letzten Tag des Quartals zusätzlich, denn nicht nur die Prozesse müssen angepasst werden, sondern verunsicherte Patientinnen und Patienten werden in den Arztpraxen bei den MFA nachfragen. Diese konnten sich aufgrund des geringen Vorlaufs noch nicht in die Verordnung einarbeiten. Der Druck bei den MFA ist aufgrund der zunehmenden Fachkräfteengpässe, der krankheitsbedingten Ausfälle und dem aktuellen Infektionsgeschehens nach wie vor hoch, so dass jede*r zusätzliche Aufwand vermieden werden sollte. MFA arbeiten im dritten Jahr am Limit. Ihnen fehlt die Energie und die Motivation Entscheidungen der Politik direkt umzusetzen, denn ihnen fehlt nach wie vor die Wertschätzung und Anerkennung ihrer Leistungen durch die politisch Verantwortlichen."

Siehe auch KBV Brandbrief an Lauterbach:
Neue Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertestungen nicht überprüfbar

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