26.11.2021 | Fachinformation

BGW: Aktuelle gesetzliche Vorgaben

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde trotz Zurücknahme der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 verlängert. Die darin enthaltenen grundlegenden Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz gelten unverändert fort. Weiterhin ist die Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept, welches sich an den branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger wie den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der BGW orientiert, zu erstellen bzw. zu aktualisieren.

Darüber hinaus wurden neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz § 28b für das betriebliche Arbeiten geschaffen. Diese gelten ebenfalls befristet bis zum 19. März 2022 und umfassen die 3G-Regelung am Arbeitsplatz, eine erweiterte Testverpflichtung in besonderen Einrichtungen sowie die Homeoffice-Pflicht bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten.

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Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Großraum Augsburg
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14.05.2025 18:00 - 19:30 Uhr
88167 Augsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Ingolstadt
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14.05.2025 19:30 - 20:00 Uhr
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14.05.2025 19:30 - 20:00 Uhr
88167 Augsburg
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17.05.2025 10:30 - 11:30 Uhr
89081 Ulm
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Kreis Biberach
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