24.4.2020 | Fachinformation

Hygiene im Dentallabor in Zeiten von Corona

Aus den Verhaltensregeln der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), die für die gewerblichen Dentallaboratorien zuständig ist, hier zusammengefasst die wichtigsten Informationen:

In den vorgeschriebenen betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen müssen bezüglich des Virus die spezifischen Gefährdungen erfasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Beschäftigte müssen vor Ansteckung geschützt werden, auch um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Abstand schaffen: wie auch im öffentlichen Raum, also mindestens 1,5 Meter

  • die Arbeitsplätze sollten weit genug auseinander liegen
  • in den Pausen oder bei Teambesprechungen nicht zu nahe sitzen
  • Abstand auch beim Erklären und Zeigen von Arbeitsschritten beachten

Grundsätzliche Hygienemaßnahmen im Labor:

  • Jeden direkten Gesichtskontakt vermeiden zum Schutz vor Husten, Niesen und Ausatmung
  • Tragen von Mund-Nasenschutz empfehlenswert
  • Husten- und Niesetikette beachten: nur in die Armbeuge oder ins Taschentuch. Dieses sofort entsorgen, Hände sofort waschen und desinfizieren, besonders wenn in die Hand gehustet wurde
  • Kein Händeschütteln, Hände nicht ins Gesicht!
  • Oft Hände gründlich mit Seife waschen: mindestens 20 Sekunden und grundsätzlich vor dem Essen oder bevor ins Gesicht gefasst wird.
  • Regelmäßig lüften
  • Regelmäßige Laborreinigung, insbesondere der Sanitärräume
  • Regelmäßiges Reinigen von Türklinken und Handläufen
  • Genügend Seife und Handtuchspender müssen zur Verfügung gestellt werden
  • Auf Hautschutz achten: nach dem Händewaschen Hautschutz auftragen mindestens am Morgen gleich vor Arbeitsbeginn und nach der Mittagspause, abends Pflegeprodukt anwenden

In den Empfehlungen der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) „Zahntechnische Laboratorien – Schutz vor Infektionsgefahren" (Stand: April 2018) sind Anforderungen an eine sichere Desinfektion von Materialien, wie zahnmedizinische Abformungen, zahntechnische Werkstücke und Hilfsmittel, insbesondere auch an die mikrobiell kontaminierten Materialien mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung zusammengefasst.

Auf Anfrage des Verbandes Deutscher Zahntechniker Innungen (VDZI) bei der BG ETEM wurde versichert, dass die in der DGUV Broschüre empfohlenen Maßnahmen, auch gegenüber SARS-CoV-2 Viren ausreichend seien. Der Umgang mit kontaminiertem Zahnersatz von an Covid-19 erkrankten Patienten erfordere am Desinfektionsplatz die gleichen Maßnahmen wie bei einer Patientenerkrankung durch z.B. TBC.
  • Händedesinfektion: die eingesetzten Desinfektionsmittel sollten mindestens die nachgewiesene Wirksamkeit „begrenzt viruzid“ haben (VAH gelistet)
  • Auspacken von Lieferungen: flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen. Das Material der Handschuhe muss mit den Desinfektionsmitteln kompatibel sein.
  • Verpackungen sofort desinfizieren oder
  • Zahntechnische Werkstücke, Abdrücke, Hilfsmittel und Werkzeuge laut Reinigungsplan desinfizieren
  • Nach dem Auspacken die genutzte Arbeitsfläche wirksam desinfizieren (Wischdesinfektion)
  • Sprühdesinfektion wegen der gesundheitsschädlichen Aerosole vermeiden (nur mit Atemschutzmaske (FFP2-Maske), gut lüften!)
  • Wenn Tauchdesinfektion nicht möglich, auf Wischdesinfektion ausweichen
  • Bei Patienten im Labor oder Besuchen in der Praxis Mund-Nasen-Schutz und frische Handschuhe tragen, um andere zu schützen
  • Möglichst kontaktfreie Übergabe der Werkstücke durch Botenfahrer

Am 16. April hat Bundesarbeitsminister Heil den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vorgestellt, in dem zusammengefasst folgende Maßnahmen gefordert sind:
  1. Arbeitsschutz gilt – ergänzt um Infektionsschutz
  2. Mit Sozialpartnern, Expert(inne)n, Vorsorge!
  3. Mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten!
  4. Wenig direkter Kontakt im Betrieb, Abläufe entzerren!
  5. Niemals krank zur Arbeit!
  6. Mehr Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt!
  7. Hygiene immer und überall ermöglichen!
  8. Risikogruppen besonders schützen!
  9. Betriebliche Routinen für Infektionsfälle erarbeiten!
  10. Maßnahmen aktiv kommunizieren!

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