Wann übernimmt die Rechtsabteilung die gerichtliche Vertretung?

§ 5 der Satzung besagt, dass – sofern sich aus einem Streitfall ein Prozess
entwickelt – die gerichtliche Vertretung durch den Verband übernommen wird, wenn die Mitgliedschaft seit mindestens zwölf Monaten, bei Auszubildenden seit mindestens sechs Monaten besteht und das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Darüber hinaus entfällt der Anspruch auf Rechtsvertretung, wenn die Rechtsabteilung keine Aussichten auf Erfolg sieht. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn sich bereits aus dem Arbeitsvertrag ergibt, dass der Anspruch nicht besteht.

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27.09.2023 17:30 - 19:30 Uhr
70193 Stuttgart
Kontinuierliche Glukosemessung bei Diabetes mellitus
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27.09.2023 19:00 Uhr
91126 Schwabach
Stammtisch der Bezirksstelle Nürnberg
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29.09.2023 18:00 Uhr
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ZFA-Runde und Infoveranstaltung mit den Firmen: Haleon, Coltene, Zahnidee und Pixel Dental
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30.09.2023 10:00 Uhr
91054 Erlangen
Stammtisch für Auszubildende und junge Fachkräfte
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05.10. - 06.10.2023
34123 Kassel
I need a little help - Englisch-Intensivkurs für die Praxis
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06.10. - 08.10.2023
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Projektmanagement in der Praxis - Grundlagenkurs
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06.10. - 21.10.2023
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Befähigung zur Ausbildung
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06.10. - 08.10.2023
Webkonferenz
IT-Basics für Arztpraxen
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