Wann übernimmt die Rechtsabteilung die gerichtliche Vertretung?

§ 5 der Satzung besagt, dass – sofern sich aus einem Streitfall ein Prozess
entwickelt – die gerichtliche Vertretung durch den Verband übernommen wird, wenn die Mitgliedschaft seit mindestens zwölf Monaten, bei Auszubildenden seit mindestens sechs Monaten besteht und das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Darüber hinaus entfällt der Anspruch auf Rechtsvertretung, wenn die Rechtsabteilung keine Aussichten auf Erfolg sieht. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn sich bereits aus dem Arbeitsvertrag ergibt, dass der Anspruch nicht besteht.

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22.04.2026 15:00 - 16:30 Uhr
44339 Dortmund
„Das war schon immer so…“ gibt es bei mir nicht!
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25.04.2026 11:00 - 13:00 Uhr
67655 Kaiserslautern
Verstaubt, oder was? Ein Knigge für knifflige Situationen in Praxis und Labor
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23.05.2026 11:00 - 16:00 Uhr
67346 Speyer
Notfalltraining in der Praxis
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04.06. - 06.06.2026
72622 Nürtingen
54. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie e. V.
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