Wann übernimmt die Rechtsabteilung die gerichtliche Vertretung?

§ 5 der Satzung besagt, dass – sofern sich aus einem Streitfall ein Prozess
entwickelt – die gerichtliche Vertretung durch den Verband übernommen wird, wenn die Mitgliedschaft seit mindestens zwölf Monaten, bei Auszubildenden seit mindestens sechs Monaten besteht und das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Darüber hinaus entfällt der Anspruch auf Rechtsvertretung, wenn die Rechtsabteilung keine Aussichten auf Erfolg sieht. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn sich bereits aus dem Arbeitsvertrag ergibt, dass der Anspruch nicht besteht.

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Erstattungsfähig oder nicht? Klarheit in der Wundversorgung
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10.09.2025 15:00 - 17:00 Uhr
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Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
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13.09.2025 12:00 - 14:00 Uhr
26125 Oldenburg
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen - was steckt dahinter?
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20.09.2025 10:00 - 13:00 Uhr
24768 Rendsburg
Gewalt in Arztpraxen
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20.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67346 Speyer
Verstaubt, oder was? Ein Knigge für knifflige Situationen in Praxis und Labor
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24.09.2025 15:00 - 18:00 Uhr
41747 Viersen
Hilfsmittel - sicher und korrekt verordnen & Chronische Wunden - effizient versorgen
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27.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67655 Kaiserslautern
Chronische Wunden von A-Z
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