Mit welchen Fragen kann ich mich an die Rechtsabteilung wenden?

Die Rechtsabteilung beantwortet grundsätzlich sämtliche Fragen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

Zum Arbeitsrecht gehören beispielsweise die Überprüfung von
  • Kündigungen,
  • Abmahnungen,
  • Arbeitsverträgen
  • sowie Zeugnissen.

Aber auch die Beantwortung von Fragen
  • zur Teilzeit,
  • zum Mutterschutz und zur Elternzeit,
  • zu Mobbing,
  • zu Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub,
  • zum Praxisübergang,
  • zu Entgeltansprüchen, vermögenswirksamen Leistungen, zum 13. Gehalt bzw. Weihnachtsgeld und zur betrieblichen Altersversorgung
  • und natürlich sämtliche Fragen zu den Tarifverträgen.

Unter das Sozialrecht fallen z.B. auch Verfahren
  • gegenüber der Arbeitsagentur (z.B. Bezug von Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Hartz IV),
  • gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Rente wegen Erwerbsminderung)
  • oder gegenüber der Berufsgenossenschaft (z.B. Arbeitsunfälle)
  • aber auch die Verfahren vor dem Versorgungsamt (z.B. Grad der Behinderung)
  • gegenüber den Integrationsämtern (z.B. Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen oder diesen gleichgestellten)
  • sowie Verfahren gegenüber der Krankenkasse (z.B. Krankengeld, Heilmittelverordnung, u.a.)

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