19.3.2021 | Fachinformation

Corona-Impfungen: Unklarheiten um Einordnung von Tierärztinnen und Tierärzten in Prioritätsgruppe 2

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) hatte am 17.03. mitgeteilt, dass mit der Verkündung der Neufassung der Corona-Impfverordnung am 11. März 2021 klargestellt wurde, dass auch „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“, zu den Personen mit hoher Impfpriorität gehören (§ 3 Abs. 1 Nummer 5 Corona-Impfverordnung).

In einer dem bpt vorliegenden Mitteilung – sie stammt vom zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein – wurde ausdrücklich festgestellt, dass Tierärztinnen und Tierärzte zu den Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko gehören.

Verschiedene Tierärztekammern haben dem inzwischen widersprochen. Sobald wir mehr wissen, informieren wir!

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