7.7.2020 | Fachinformation

Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren

Haustiere, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollen künftig über die Tierärzte den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden.

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Diese tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Untersuchungen zeigen, dass Tiere sehr unterschiedlich auf das Virus reagieren. So seien bestimmte Arten von Tieren empfänglich: Dazu zählen zum Beispiel Katzen und Frettchen. Weniger empfänglich seien Hunde. Das ergaben Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Insituts, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das sich mit der Wirkung von Covid-19 auf Nutz- und Haustiere befasst.

Bisher seien nur wenige Tiere in verschiedenen Ländern getestet worden - insgesamt sind 15 Fälle bekannt. Unter den positiven Tests waren neben Hauskatzen auch Tiger und Löwen in den USA. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen. Um eine umfassende Übersicht über das Vorkommen und die Ausbreitung des Virus durch Tiere zu erhalten, sollen künftig alle Fälle gemeldet werden. Ziel sei, die Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen sowie geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.

"Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner. Die Meldung kann bei Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern oder Tierärzten erfolgen.

Zu den Hintergrundinfos zur Meldung und zum Meldeweg auf den Seiten des Bundesministeriums

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Institut für Virologie der Freien Universität bietet Erregernachweise für Hunde und Katzen an

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