17.3.2020 | Fachinformation
Auch rechtliche Hinweise und eine Muster-Zusatzvereinbarung zur Anordnung von Kurzarbeit hat die BTK auf ihrer Seite veröffentlicht.
Als besondere Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz führt die Bundestierärztekammer auf:
Die Bundestierärztekammer e.V. zu SARS-CoV-2
Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) hat auf ihrer Seite für Tierärztinnen/Tierärzte und deren Praxismitarbeiter/innen Antworten auf folgende Fragen im Rahmen des Coronavirus SARS-CoV-2 als zusammengestellt:- Was passiert wenn, wie in Italien oder Frankreich, der Publikumsverkehr in der Praxis eingeschränkt wird?
- Wie schütze ich Mitarbeiter/innen vor einer Corona-Infektion?
- Was sollten Kleintierpraxen im Umgang mit Tierbesitzern beachten?
- Wer entschädigt mich bei Corona-bedingten wirtschaftlichen Ausfällen?
- Wo erhalte ich Informationen bezüglich der Rolle von (Haus)Tieren bei der Übertragung des Corona-Virus?
Auch rechtliche Hinweise und eine Muster-Zusatzvereinbarung zur Anordnung von Kurzarbeit hat die BTK auf ihrer Seite veröffentlicht.
Als besondere Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz führt die Bundestierärztekammer auf:
- Umstellung der Praxisorganisation auf Terminsprechstunde mit ausreichenden Zeitfenstern, um möglichst wenig Patienten gleichzeitig in der Praxis zu haben und nach jedem Patienten und dessen Besitzer Kontaktflächen und Hände desinfizieren zu können.
- Aufnahme der Tierhalterdaten und des Vorberichts bereits am Telefon/per E-Mail, um die Kontaktzeiten so kurz wie möglich zu halten. Machen Sie die Klientel professionell auf die veränderte Praxisorganisation aufmerksam und begründen Sie dies, ohne Panik auszulösen.
- Bitten Sie bereits am Telefon darum, den Anweisungen des Praxispersonals unbedingt Folge zu leisten und weisen Sie darauf hin, dass die Besitzer nicht mehr – wie in vielen Praxen gewohnt – mit Handschlag begrüßt werden.
- Es kann ggf. sinnvoll sein, die Tiere mit ihren Besitzern vor der Praxis oder im Auto warten zu lassen, bis sie aufgerufen werden.
- Sorgen Sie für die Aufstellung von Desinfektionsmittelspendern im Eingangsbereich, die vor dem Betreten der Praxisräume benutzt werden müssen.
- Grundsätzlich pro Tier nur eine klinisch gesunde Tierbegleitperson, keine Kinder, keine Risikopersonen.
- Tiere werden grundsätzlich nur vom Praxispersonal fixiert, die Position des Besitzers ist in Sichtweite des Tieres, aber mind. in 1 m Abstand zum Personal.
- Unterbinden Sie den Praxiskontakt Dritter: Schulpraktikanten, Hospitanten ohne curricularen Hintergrund, Anwesenheit der Tierbesitzer bei Bildgebung, in der Aufwachphase von Patienten, Klinik-/Praxisbesuche von stationär aufgenommenen Tieren.
- Stellen Sie nach jedem Patienten eine gründliche Desinfektion der Kontaktflächen (Tisch, Türklinke) sicher und waschen und desinfizieren Sie die eigenen Hände.
- Trennen Sie strikt private und Arbeitskleidung. Wenn möglich sollte die Praxiswäsche in der Praxis in einer eigenen Maschine mit genügend hoch temperierten Waschprogrammen gewaschen werden.
- Routinebehandlungen und -eingriffe sollten möglichst verschoben werden.
- Externe und praxisinterne Fortbildungen sollten grundsätzlich verschoben werden.