12.2.2019 | Fachinformation

Tierwohlkennzeichnung

Ein staatliches Tierwohlkennzeichen soll 2020 eingeführt werden. Bei der Verleihung des Kennzeichens soll die gesamte Lebensspanne eines Tieres von der Geburt bis zur Schlachtung sichtbar gemacht werden.

Mit dem freiwilligen Tierwohlkennzeichen darf nur derjenige werben, der überprüfbare, anspruchsvolle Kriterien erfüllt, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Weitere Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

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