13.1.2026 | Fachinformation
Kinderuntersuchungsheft enthält ab sofort auch Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennung
Seit Januar werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Gelben Heft dokumentiert. Der Beschluss zur
Kinder-Richtlinie: Untersuchungsheft für Kinder - Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 01.01.2026 in Kraft getreten.
"Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Neugeborene ein Gelbes Heft, das sämtliche ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9; Z1 bis Z6) enthält. Gelbe Hefte, die davor ausgehändigt wurden, können weiter genutzt werden. Eltern erhalten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt.
Ab sofort ist es also für alle Eltern wichtig, das Gelbe Heft ihres Kindes auch zum Zahnarzttermin mitzunehmen, damit die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse - wie in der Kinderarztpraxis - eingetragen wird", schreiben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in ihrer Pressemeldung.
www.kzbV.de
Infos, Flyer und Plakate für Zahnarztpraxen hat die KZBV als Download auf ihrer Seite zur Verfügung gestellt. Praxen können diese nutzen, um auf die Wichtigkeit der Z1 bis Z6 und deren Dokumentation aufmerksam zu machen.
Unsere Referatsleitung Zahnmedizinische Fachangestellte, Sylvia Gabel, appelliert an die Eltern, die Z1 bis Z6 wahrzunehmen, und das Kinderuntersuchungsheft zur Dokumentation mit in die Praxis zu bringen.
Zu weiteren
Informationen im internen Mitgliederbereich vom 03.06.2025.