18.11.2025 | Fachinformation

KBV: Portopauschale jetzt auch für Überweisungen und Krankenhauseinweisungen nach Videosprechstunde

Beim Ausstellen einer Überweisung oder Krankenhauseinweisung in der Videosprechstunde können Ärzte jetzt auch die Portopauschale 40128 abrechnen. Dies ist rückwirkend seit 1. Oktober möglich, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website.

"Die Kostenpauschale 40128 ist mit 96 Cent bewertet. Sie kann bisher schon für den postalischen Versand von AU-Bescheinigungen und diverse Verordnungen, zum Beispiel von Hilfs- und Heilmitteln, abgerechnet werden - immer vorausgesetzt, die Ausstellung erfolgt in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen auch nach telefonischem Kontakt.

Hintergrund der Anpassung der Kostenpauschale 40128 durch den Bewertungsausschuss ist eine Vereinbarung zur Videosprechstunde aus dem Frühjahr. Damals hatten KBV und GKV-Spitzenverband festgelegt, dass Vertragsärzte, die Patienten per Video behandeln, bei Bedarf eine Anschlussversorgung gewährleisten müssen, wenn sie diese selbst nicht in ihrer Praxis anbieten können.

Falls eine Mit- oder Weiterbehandlung durch einen anderen Facharzt oder ein Krankenhaus erforderlich ist, muss der Vertragsarzt sicherstellen, dass dem Patienten in der Regel noch am selben Tag eine Überweisung oder eine Krankenhauseinweisung ausgehändigt oder ihm zugesandt wird."

Zur vollständigen Meldung und weiteren Informationen: www.kbv.de

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