11.11.2025 | Fachinformation
KBV: Praxen erhalten mehr Freiraum beim Einstellen von Dokumenten in die ePA – Abrechnungsdaten nur für Patienten sichtbar
Ärzte und Psychotherapeuten sollen ab Januar keine Dokumente einstellen müssen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. Dies hat der Bundestag am 6.11. zum Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte beschlossen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website. Eine weitere Anpassung betrifft die Abrechnungsdaten: Diese sind nur noch für den Patienten sichtbar.
Die Regelungen zur ePA sind Teil des
Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das der Deutsche Bundestag am 6.11.25 beschlossen hat. Nun muss der Bundesrat noch grünes Licht geben. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.
Zur vollständigen Pressemeldung der KBV
Darüber hinaus informiert die KBV in ihrer ePA-Serie wöchentlich zu aktuellen Fragestellungen und stellt auf ihrer Website umfassendes Infomaterial für Praxen zur Verfügung
www.kbv.de