13.1.2026 | Fachinformation
KBV informiert über sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Die Ersatzkassen übernehmen im gleichen Umfang wie bisher die Kosten für sonstige Produkte zur Wundbehandlung. Damit sind Arztpraxen bei diesen Versicherten vorerst keinem Regress-Risiko ausgesetzt, wenn sie solche Produkte verschreiben.
Die Übergangsregelung wurde laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31.12.2026 verlängert.
www.kbv.de
Weitere Infos auch in unserer Fachinfo vom 16.12.2025 im
internen Mitgliederbereich