26.11.2024 | Fachinformation

PVS-Hersteller müssen ePA-Modul zunächst nur an Testpraxen ausliefern

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) gibt es beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte eine Planänderung. Die Softwarehersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) seien nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nun nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul zum 15. Januar 2025 bereits allen Praxen bereitzustellen.

Vielmehr sei die Installation des ePA-Moduls zunächst in den Praxen der Modellregionen notwendig. Davon unbenommen könnten die PVS-Hersteller auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten.

„Trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten besteht derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“, zitiert die KBV das BMG. Gleichzeitig wird versichert, dass der bundesweite Rollout und damit auch die Nutzungsverpflichtung erst dann erfolgen, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv seien.

PVS-Hersteller hatten erst kürzlich von mangelnden Testmöglichkeiten zur Umsetzung der ePA in den PVS berichtet und sich für einen flächendeckenden Rollout erst ab dem zweiten Quartal 2025 ausgesprochen.

Zur ausführlichen Pressemeldung auf der Seite der KBV

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach der zeitlichen Anpassung des Rollouts für die elektronische Patientenakte die Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt. Mehr dazu in den Praxisnachrichten der KBV.

"Wir begrüßen die Entscheidung, dass der bundesweite Rollout und damit auch die Nutzungsverpflichtung erst dann erfolgen, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind. Auch, dass die Sanktionen gegen Praxen vorerst ausgesetzt werden, befürworten wir", erklärt vmf-Präsidentin Hannelore König."

Für Praxen, die sich jetzt schon mit der "ePA für alle" vertraut machen möchten, hat die die KBV auf ihrer Homepage nützliche Informationen zusammengestellt.

Die gematik bietet kostenfreie Infopakete für Praxen inkl. Flyern, Plakaten und Spickzetteln an. Zusätzliches Material, wie z.B. Erklärvideos können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Zahnarztpraxen können sich auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) informieren.

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