24.9.2024 | Fachinformation

DGMKG fordert bundesweit einheitliche Kostenübernahmen bei der Behandlung von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

Etwa jedes 500. Baby wird mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (LKG) geboren - damit gehört diese zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen. Damit es nicht zu Schwierigkeiten beim Trinken und bei der späteren Nahrungsaufnahme kommt und keine Sprachprobleme entstehen, sind operative Eingriffe bereits im Babyalter wichtig, so die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e. V. (DGMKG).

Aus Anlass des Tages der Zahngesundheit informiert die DGMKG über moderne Behandlungsmethoden bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Eine zentrale Forderung der DGMKG ist dabei, dass auch notwendige Nachkorrekturen - wie zum Beispiel der Einsatz von dentalen Implantaten und eine adäquate prothetische Versorgung im jungen Erwachsenenalter - einheitlich und bundesweit von den Krankenkassen übernommen werden.

Babys, die mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zur Welt kommen, bekommen üblicherweise direkt nach der Geburt eine Trinkplatte eingesetzt. Eine erste Operation der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte sollte in der Regel dann stattfinden, wenn das Baby sechs Monate alt ist. Eine zweite Operation wird etwa dann durchgeführt, wenn das Kind ein Jahr alt ist. Dann werden der Hart- und der Weichgaumen verschlossen. Je nach Ausprägung der Spaltfehlbildung werden die
Behandlungskonzepte patientenindividuell angepasst.

Etwa einmal pro Jahr sollten die Kinder und ihre Eltern dann noch zur Nachkontrolle in eine Interdisziplinäre Sprechstunde kommen. Dabei prüfen Logopäd*innen gezielt die Sprachentwicklung des Kindes, Psycholog*innen stehen zum Gespräch bereit und Kieferorthopäd*innen prüfen das Kieferwachstum. Zudem wird das Hörvermögen kontrolliert. Der MKG-Chirurg prüft hierbei das Ergebnis seiner Operationen und berät bezüglich gegebenenfalls zusätzlich erforderlicher operativer Korrekturen. „Diese jährlichen Nachkontrollen sind bis zum Ende des Wachstums sehr wichtig“, betont der DGMKG-Experte und Universitätsprofessor Dr. med. Dr. med. dent. Dr. h.c. Jürgen Hoffmann. „Wenn der Kieferknochen zum Beispiel nicht korrekt weiterwächst, muss manchmal noch Knochen in den Spaltbereich eingebracht werden. Im betroffenen Kieferbereich fehlen häufig Zähne, welche dann in der Regel implantatgetragen prothetisch ergänzt werden. Leider werden die Kosten für diese Nachbehandlungen in einigen Bundesländern nicht von den Krankenkassen getragen – hier fordern wir seitens der DGMKG dringend eine einheitliche, bundesweite Lösung. Die Kosten für eine prothetische Versorgung sollte hierbei in komplexen Fällen auch über die befundorientierten Festzuschüsse hinaus von den Krankenkassen getragen werden“, so Hoffmann.

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