19.8.2024 | Fachinformation

Opt-out-Verfahren ePA: Erste Krankenkassen schreiben Versicherte an

Die gesetzlichen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025 informieren. Die ersten haben damit bereits begonnen. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine ePA wünschen.

Ab 15. Januar 2025 stellen die Krankenkassen ihren Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) bereit, sofern diese nicht widersprochen haben. Dieses Opt-out-Verfahren schreibt der Gesetzgeber vor. Ein Widerspruch ist auch danach noch möglich, ebenso kann er jederzeit widerrufen werden.

Versicherte entscheiden über ePA
Die ePA ist eine Akte der Versicherten. Sie bestimmen, ob sie diese Möglichkeit nutzen möchten und welche Daten darin gespeichert werden sollen. Auch haben sie die Möglichkeit, Dokumente auszublenden oder festzulegen, dass eine bestimmte Praxis oder Apotheke die ePA nicht nutzen darf.

Krankenkassen sind Ansprechpartner für Versicherte
Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Versicherten ausführlich über die ePA zu informieren, etwa über ihre Funktionsweise, die Nutzungsmöglichkeiten, die Datenverarbeitung und den Datenschutz. Sie sind erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die Versicherte im Zusammenhang mit der ePA haben.

Rollout in Praxen zunächst in Modellregionen
Während die Krankenkassen bereits aktiv werden müssen, ist für die Praxen noch etwas Zeit. Zunächst starten Ärzte und Psychotherapeuten nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg. Die Pilotphase dauert vier Wochen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin strebt das BMG den 15. Februar 2025 an.

Um die Praxen auf diesen wichtigen Schritt gut vorzubereiten, wird die KBV ab September verstärkt zur ePA und dem Umgang mit ihr kommunizieren. So sind neben einer Serie in den PraxisNachrichten auch Praxisinformationen und Videos geplant. Alle Informationsmaterialien sind auf der Themenseite der KBV zu finden, die fortlaufend aktualisiert und ausgebaut wird.

Zur vollständigen Meldung der KBV

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