5.8.2024 | Fachinformation

KBV-Vorstand drängt auf besseren Schutz von Arztpraxen vor Anfeindungen und Gewalt

Besseren Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden vor Anfeindungen und Gewalt fordert der Vorstand der KBV. Er appelliert an Bundesjustizminister Marco Buschmann, die Praxen bei der geplanten Verschärfung des Strafrechts zu berücksichtigen.

„Die KBV unterstützt das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten zu stärken“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Allerdings fehlten in dem Gesetzentwurf die Praxen.

Die Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und deren Mitarbeitende kümmerten sich tagtäglich um die Gesundheit der Menschen im Land und leisteten damit einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen, fuhr Gassen fort. „Wir fordern daher Herrn Buschmann auf, in dem Gesetzentwurf die Praxen explizit zu erwähnen und ihnen damit ebenfalls strafrechtlichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen zu lassen.“

Gewalt und aggressives Verhalten nehmen zu
„Gewalt und aggressives Verhalten in der Gesellschaft nehmen zu“, konstatierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Dies spürten auch die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte – und nicht nur im Notdienst. Beschimpfungen und rüdes Verhalten, sei es verbal oder körperlich, würden in den Praxen mehr und mehr zur Belastung.

„Diese Entwicklung wirkt sich inzwischen auch auf die Attraktivität des Berufes der Medinischen Fachangestellten (MFA) negativ aus“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Dass der Ton und der Umgang miteinander in der Gesellschaft rauer und aggressiver würden, bekämen die MFA – ob am Telefon oder bei der Anmeldung – häufig zuerst zu spüren.

„Die Praxen leisten für das Gemeinwohl einen essenziellen Beitrag. Der Staat sollte sie genauso stark schützen wie vergleichbare Berufsgruppen. Deshalb müssen die geplanten gesetzlichen Regelungen unbedingt nachgeschärft und um die Praxen erweitert werden“, fordern die drei Vorstände.

Mehr Schutz und härtere Strafen geplant
Das Bundesjustizministerium will Angriffe unter anderem gegen Einsatz- und Rettungskräfte härter bestrafen und plant eine Erweiterung des Strafgesetzbuchs. Laut Gesetzentwurf sollen die Gerichte bei der Festlegung der Strafe künftig auch berücksichtigen, ob die „Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.“

Mit dieser klarstellenden Ergänzung soll ein wichtiges Signal zum Schutz von Personen, die sich ehrenamtlich oder im beruflichen Kontext für das Gemeinwohl engagieren, erfolgen und die geltende Rechtslage bekräftigt werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass auch ein hinterlistiger Überfall als besonders schwerer Fall gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten sowie maximal fünf Jahren bestraft werden kann.

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