11.6.2024 | Fachinformation

Warten auf das DMP Herzinsuffizienz

Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten können sich bei ihrer Krankenkasse in ein Disease-Management-Programm (DMP) einschreiben lassen. Sie werden nach aktuellem Forschungsstand behandelt. Ein koordiniertes Vorgehen soll, so der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dazu beitragen, unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen.

Dem G-BA obliegt es, chronische Erkrankungen auszuwählen, die sich für ein DMP eignen, und die inhaltlichen Anforderungen an solche Programme genauer zu bestimmen.

Doch viele DMP kommen auch nach Jahren nicht in der Versorgung an. Das zeigen Recherchen des Deutschen Ärzteblatts. Die Gründe dafür seien vielfältig, eine Rolle spielten unter anderem fehlende strukturelle Voraussetzungen, nach Aussage der Krankenkassen aber auch die andauernde Aktualisierung der Richtlinien: Strukturierte Behandlungsprogramme: Chronisch Kranke müssen auf bessere Versorgung verzichten (aerzteblatt.de)

Unsere Referatsleiterin Medizinische Fachangestellte (MFA) im Verband medizinischer Fachberufe e.V., Barbara Kronfeldner, gibt ebenfalls zu bedenken: "Bei vielen der bereits geplanten DMP ist eine Einschreibung für Ärztinnen und Ärzte und deren Patienten bislang nicht möglich."

Erst im April wurde die Richtlinie zu den Anforderungen des DMP Herzinsuffizienz wieder aktualisiert. Nun soll auch Telemonitoring in das Programm aufgenommen werden. Die Rahmenbedingungen für dieses DMP wurden bereits 2018 vom G-BA festgelegt. Mit Beschluss vom 15.05.2024 hat der G-BA entschieden, zunächst das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Evidenzrecherche zum Einsatz von strukturierten Unterstützungsangeboten im Rahmen des Monitorings von Herzinsuffizienzpatienten zu beauftragen.

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