6.9.2022 | Fachinformation
Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Die Corona-Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Zum G-BA-Beschluss
Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wieder möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert.Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Die Corona-Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Zum G-BA-Beschluss