1.7.2022 | Fachinformation

Kennzeichnung von COVID-19-Leistungen entfällt ab 1. Juli

Ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion müssen in der Abrechnung vorerst nicht mehr mit der 88240 gekennzeichnet werden. Die entsprechende Regelung läuft zum 30. Juni aus.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband hatten die Regelung zu Beginn der Pandemie eingeführt, um den zusätzlichen Leistungsbedarf erfassen und entsprechend finanzieren zu können. Danach wurden Leistungen, die aufgrund des begründeten klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus erforderlich sind, mit der Kennnummer 88240 dokumentiert.

Eine Wiedereinführung der Kennzeichnung und der damit verbundenen Vergütungsregelung ist je nach Pandemiegeschehen möglich.

Quelle KBV Praxisnachrichten

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

09.07.2025 17:30 - 19:30 Uhr
71065 Sindelfingen
Wie Impfmanagement hilft, die STIKO Empfehlungen umzusetzen
Termin anzeigen
16.07.2025 16:00 - 19:00 Uhr
37603 Holzminden
Arbeitsschutz - (k)ein Buch mit sieben Siegeln
Termin anzeigen
19.07.2025 10:00 - 11:30 Uhr
91058 Erlangen
Hautkrebs - Das Sonnenlicht und seine Schattenseite am Beispiel des schwarzen Hautkrebses
Termin anzeigen
28.07. 09:00 Uhr - 02.08.2025 18:00 Uhr
34123 Kassel
Praxismanager*in - Sommerspecial
Termin anzeigen
02.08.2025 10:00 - 12:00 Uhr
24837 Schleswig
Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
29.08. - 21.09.2025
Webkonferenz
Praxisorientierte Betriebswirtschaft und Personalmanagement
Termin anzeigen
06.09. - 13.09.2025
Webkonferenz
Der "schwierige" Patient
Termin anzeigen
20.09. - 15.11.2025
90403 Nürnberg
Fachzertifikat - Ambulantes Operieren für Medizinische Fachangestellte und Medizinisches Assistenzpersonal
Termin anzeigen