24.6.2022 | Fachinformation

KBV: Labornachweis von Affenpocken: Pseudoziffer zur Abrechnung aufgenommen

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, haben KBV und Krankenkassen befristet im Eilverfahren eine Pseudo-Gebührenordnungsposition für einen nukleinsäurebasierten direkten Erregernachweis von Affenpocken beschlossen. In der vertragsärztlichen Versorgung rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie mit der Pseudoziffer 88740 ab.

Rückwirkend ab dem 1. Juni zunächst bis zum 30. September 2022 kann diese abgerechnet werden.

Die Laboruntersuchung des Probenmaterials aus Haut- oder Schleimhautläsionen können Praxen mit Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion auf Muster 10 beauftragen.

Zu den Infos auf der Seite der KBV.

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