8.7.2021 | Fachinformation

Die elektronische AU-Bescheinigung

Mit einem Klick alle notwendigen Adressaten über eine Arbeitsunfähigkeit informieren, statt Papierausdrucke per Post zu verschicken – das ist das Ziel der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In diesem Jahr startet jedoch nur der erste Schritt: die digitale Übermittlung an die Krankenkassen. Der sechste Teil der Serie TI-Anwendungen der PraxisNachrichten der KBV erläutert, wie der Prozess abläuft.

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird die Telematikinfrastruktur (TI) zum ersten Mal für die Digitalisierung eines Papier-Formulars genutzt. In Zukunft sollen weitere folgen, darunter das elektronische Rezept. Da das bisherige Muster 1 drei verschiedene Empfänger bedient, ist die digitale Umsetzung in mehreren Schritten geplant.
Start ab Oktober 2021, zweite Stufe folgt Mitte 2022

Zunächst sind ab dem 1. Oktober 2021 Arztpraxen in der Pflicht, die bisherige Ausfertigung für die Krankenkassen digital als eAU dorthin zu übermitteln. Papier- und Blankoformular werden dann durch einfache unterschriebene Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Die Information des Arbeitgebers übernimmt zunächst weiterhin der Versicherte selbst.

Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen die Daten digital an den Arbeitgeber weiterleiten. Patienten erhalten einen einfachen Papierausdruck und auf Wunsch zusätzlich einen Papierausdruck für den Arbeitgeber.

Praxen sollten beachten, dass mit der Einführung der eAU das bisher genutzte Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ nicht mehr gültig ist. In begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei Störungen der TI oder anderen technischen Ausfällen, werden Papierausdrucke aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erzeugt, die übergangsweise zur Information von Krankenkasse und Arbeitgeber genutzt werden können. Nach Behebung der Störung werden dann die digitalen Informationen versandt.

Quelle und vollständige Praxisnachrichten der KBV

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