Neben Impfzertifikaten können künftig alle Ärzte auch nachträglich Zertifikate für COVID-19-Genesene ausstellen. Die Vergütung wurde mit der neugefassten Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die zum 1. Juli in Kraft tritt. Außerdem wurden neue Regelungen für Schnelltests erlassen.
Die Vergütung des Genesenenzertifikats erfolgt analog zum Impfzertifikat. Für das Ausstellen erhalten Ärztinnen und Ärzte ab Juli 2 Euro je Zertifikat, wenn es direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt wird. Nutzen Praxen die aufwendigere Webanwendung des Robert Koch-Instituts, zahlt der Bund 6 Euro je Zertifikat.
Darüber hinaus gelten neue Vergütungsregelungen für Coronavirus-Tests.
Ermittelt das Tarifvertraggehalt für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in Voll- oder Teilzeit (Angaben ohne Gewähr, Rundungsdifferenzen möglich).
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